Karsten
Hinrichsen
Korrekturen
und Ergänzungen bitte an: K.Hinrichsen, Dorfstr. 15,
25576 Brokdorf, Tel+Fax: 04829/7080,
e-mail:
K.Hinrichsen@public.uni-hamburg.de
Plädoyer
für den Sofortausstieg aus der Atomenergienutzung - ein
Gegen-Memorandum
Im
September 1999 veröffentlichten ca. 570 deutsche
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein Memorandum zum
geplanten Atomenergieausstieg in Deutschland. In diesem
Memorandum bezweifeln die Autorinnen und Autoren, daß
der von der Bundesregierung angestrebte Atomausstieg
"sachgerecht und verantwortungsbewußt" ist. Weiterhin
fordern sie die Bundesregierung auf, "eine ernsthafte
Neubewertung der Kernenergie vorzunehmen und im Lichte der
Ergebnisse ihre Energiepolitik zu überdenken". Für
die Neubewertung nennen die Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner zehn Gesichtspunkte, welche aus ihrer Sicht
"vor allen Dingen berücksichtigt werden" sollten.
Gleichzeitig bieten sie einen Dialog an mit dem Ziel, "eine
zukunftsfähige Energiepolitik in Deutschland zu
entwickeln, die ökonomischen, ökologischen und
sozialen Zielen gleichermaßen gerecht
wird".
Wir,
die Verfasserinnen und Verfasser dieses Gegen-Memorandums,
greifen dieses Dialogangebot auf und stellen hiermit unsere
Position zur Frage des Atomenergieausstieges vor. Wir wollen
auf die Aspekte einzugehen, welche im Memorandum der
deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
angesprochen werden, um die unterschiedlichen
Einschätzungen und Bewertungen möglichst deutlich
zu Tage treten zu lassen. Um dabei nicht zu kurz zu treten,
sollen vorab in der gebotenen Kürze unsere Gründe
für eine Ablehnungder Atomenergie sowie Kriterien
für eine zukunftsfähige Energiepolitikdargelegt
werden.
Gründe
gegen die Atomenergienutzung
Die
Atomenergienutzung ist untrennbar verbunden mit der Gefahr
katastrophaler Unfälle, mit radioaktiver Verseuchung,
mit der Gefährdung und Schädigung von Mensch und
Umwelt auch im sog. "Normalbetrieb", mit der Verbreitung von
Nuklearwaffen, mit der Ausbeutung industriell wenig
entwickelter Länder, mit dem Verhindern einer
zukunftsfähigen Energieversorgung sowie mit
gesellschaftlichen Veränderungen, die mit dem Begriff
"Atomstaat" umschrieben werden können.
Grundsätzliche Fragen sind auch heute noch, d.h.
über 50 Jahre nach Beginn der Nutzung der sog.
"friedlichen" Atomenergie, ungelöst, wie z.B. die
Entsorgung, der Verbleib des erzeugten Plutoniums, sich
erheitstechnische Probleme, die Wirkung niedriger
Strahlendosen auf den Menschen, etc.
Alle
Fortschritte auf anderen Politikfeldern können durch
einen SuperGAU oder den Einsatz von Atomwaffen mit einem
Schlage zunichte gemacht werden, weil deren Folgen
unermeßlich sind im Hinblick auf menschliches Leid und
wirtschaftliche Auswirkungen. Letztere werden eine sozial
verträgliche Familien-, Renten-, Bildungs-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik auf lange Zeit unmöglich machen.
Eine Technologie, die wegen ihres Gefahrenpotentials niemals
versagen darf, ist unmenschlich.
Der
Weiterbetrieb der Atomkraftwerke (AKW) behindert die
Energiewende, deren Ziele eine unter ökologischen
Gesichtspunkten verantwortbare Energieerzeugung, eine
dezentrale Versorgung mit Energie, die Schonung von
Ressourcen, gerechtere Handelsbeziehungen insbesondere mit
industriell wenig entwickelten Ländern, die Schaffung
neuer Arbeitsplätze usw. sind. Wir wollen, daß in
der Debatte um den Atomausstieg eine dem Gemeinwohl
verpflichtete Politik Vorrang hat vor der Befriedigung der
Profitinteressen der Energiekonzerne.
Kriterien
für eine zukunftsfähige
Energiepolitik
1.
Der Energieverbrauch ist zu begrenzen und darüber
hinaus zu minimieren. Der Gesamtenergieverbrauch hat sich
an der technisch realisierbaren Bereitstellung
erneuerbarer Energie zu orientieren. Seine Höhe kann
sich bei Technologiesprüngen durchaus ändern.
Darüber hinaus muß ein Minimierungsgebot
gelten; d.h. durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen
ist der Verbrauch von Energie auf das
geringstmögliche Niveau zu reduzieren, da jede
Energieerzeugung und -umwandlung mit Ressourcenverbrauch
und Abfallproblemen verbunden ist. Auf Grund des für
den Bau von Atomanlagen großen Kapitaleinsatzes
stellt die Atomenergie eine angebotsorientierte
Energiebereitstellung dar. Die von den
Energieversorgungsunternehmen zur Profitmaximierung
angestrebte Steigerung des Energieverbrauchs läuft
dem Minimierungsgebot zuwider.
2.
Die Erzeugung der (Rest-)Energie muß
umweltverträglich und nicht
gesundheitsgefährdend sein. Die Bereitstellung von
Energie muß umweltverträglich erfolgen, d.h.
die Emission schädlicher Stoffe, die Einwirkung auf
die belebte Natur, die Nutzung von Ressourcen wie auch
der Landschaftsverbrauch sind zu minimieren. Weiterhin
muß eine Gefährdung für zukünftige
Generationen ausgeschlossen sein sowie eine
Gefährdung von Gesundheit und Leben für die
gegenwärtige Bevölkerung. Die Erzeugung von
Abfällen ist zu vermeiden. Die zur Energieerzeugung
benötigten Rohstoffe sollten umweltverträglich
gewonnen und die verwendeten Materialien umweltschonend
hergestellt und entsorgt werden können.
3.
Die (Rest-)Energieerzeugung muß ethischen und
sozialen Zielen verpflichtet sein sowie Handelskonflikte
und Kriege vermeiden. Eine zentrale
Energieversorgungsstruktur in der Hand weniger
großer Monopolgesellschaften kann dem Kantschen
kategorischen Imperativ ("Tue niemandem etwas an, was
er/sie dir auch nicht antun soll") und dem
ökologischen Imperativ nach Immler ("Nutze die Natur
so, daß sie sich so schnell regenerieren kann,
daß auch kommenden Generationen die Ressourcen der
Natur [saubere Luft, Wasser, Rohstoffe usw.] zur
Verfügung stehen") nicht genügen. Die
Energieerzeugung darf nicht allein dem Diktat
kapitalistischer Interessen unterstehen. Wer
Verfügungsgewalt über Energie hat, hat Macht
über Menschen und übt Gewalt aus gegenüber
der Natur. Energiewirtschaft muß sich daran messen
lassen, ob sie sozial und wirtschaftlich gerecht (im
Sinne einer globalen Gerechtigkeit) ist, ob sie
anti-kapitalistisch und anti-monopolistisch organisiert
ist und ob sie durch ihre ökonomische
Machtfülle keine Gefährdung für
demokratische Staaten darstellt.
Unsere
Antwort auf die 10 Punkte des
Memorandums
1.
Fortschritte der Sicherheitstechnik
Bereits
die in den siebziger Jahren errichteten bundesdeutschen
AKWs wurden schon damals euphorisch als die sichersten
der Welt gepriesen. Gleichlautende Aussagen sind aus
allen Ländern, die über eine eigene
Atomindustrie verfügen, zu vernehmen, so daß
am Wert derartiger Verlautbarungen berechtigter Zweifel
besteht. Doch trotz des vermeintlich hohen
Sicherheitsniveaus deutscher AKW wurden in der
Vergangenheit milliardenschwere Nachrüstungen
erforderlich, weil Risikostudien und Unfälle
erhebliche Sicherheitsdefizite offenbart hatten:
Auslegungs- und Konstruktionsfehler,
Materialschwächen, Unfälle infolge
unzulässiger Handlungen des Betriebspersonals, etc.
Die sicherheitstechnischen Verbesserungen mußten
von den Aufsichtsbehörden nur zu oft gegen den
erbitterten Widerstand der Betreiber durchgesetzt werden
bzw. es wird noch heute darum gerungen oder sie wurden
nur teilweise realisiert.
Der
derzeit erreichte Stand der Sicherheitsvorsorge kann
dennoch Kernschmelzunfälle in Deutschland, deren
Eintrittswahrscheinlichkeit vom Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
mit 1 % in 50 Jahren angegeben wird, nicht verhindern. Er
erreicht noch nicht einmal die Anforderungen des noch
unter der Umweltministerin Merkel verabschiedeten
Artikelgesetzes von 1994. Insbesondere die ältesten
der in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke können
wegen inhärenter, nicht zu beseitigender
Sicherheitsmängel mittels
Nachrüstmaßnahmen nicht an den Stand von
Wissenschaft und Technik herangeführt werden.
Darüber hinaus wurden ehemals vorhandene
Sicherheitsreserven reduziert: durch
Leistungserhöhung, höhere Anreicherung mit Uran
235 in den Brennelementen (BE), Einsatz von
Plutonium-Mischoxid-BE, längere Standzeit der BE,
verkürzte Revisionszeiten. Bei nüchterner
Betrachtung ist es wohl eher glücklichen
Umständen zu verdanken denn der Umsicht und
Gewissenhaftigkeit der AKW-Betreiberinnen und der
realisierten Sicherheitstechnik, daß es in einem
deutschen AKW noch nicht zu einem katastrophalen Versagen
der Sicherheitseinrichtungen gekommen ist.
Die
Politik sollte sich bei der Entscheidung über einen
Ausstieg aus der Atomenergienutzung bzw. der Festlegung
von Restlaufzeiten nicht von den Nachrüstungen
blenden lassen sondern berücksichtigen, daß es
in den 19 bundesdeutschen AKWs jederzeit zu einem
verheerenden SuperGAU kommen kann.
Zur
Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle
läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur
lapidar feststellen, daß das ehedem existierende
Konzept, dargelegt in den zwischen den Ländern und
dem Bund im Jahre 1979 vereinbarten
Entsorgungsgrundsätzen, deren Basis ein
geschlossener Brennstoffkreislauf unter Nutzung der
Wiederaufarbeitung und Einsatz von Schnellen Reaktoren
("Brütern") zur Stromerzeugung war, gescheitert ist;
ein neues Konzept hingegen existiert gegenwärtig
nicht.
Dieses
Scheitern manifestiert sich vorrangig am Fehlen eines
geeigneten Endlagers zur langfristig sicheren Verwahrung
(über Millionen von Jahren) des Strahlenmülls.
Nachdem für die Erkundung des in der Vergangenheit
als Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle
vorgesehenen Salzstockes in Gorleben seitens des BMU ein
Moratorium verkündet wurde (wegen Fragen der
Langzeitsicherheit ist der Salzstock in Gorleben als
nicht geeignet einzustufen), soll nun die Suche nach
einem neuen Standort für ein zu errichtendes
Endlager in tiefen geologischen Formationen in
Deutschland (wieder) aufgenommen werden. Die Hoffnung, im
Jahre 2030 ein solches Endlager für alle Arten
radioaktiver Abfälle in Betrieb nehmen zu
können, kann vor dem Hintergrund der zu
lösenden Probleme allerdings als über die
Maßen optimistisch bezeichnet werden. Von
Fortschritten bei der Entsorgung kann keine Rede sein.
2.
Das Klimaproblem
Eine
Klimaänderung durch Treibhausgase stellt ein ernst
zu nehmendes Problem dar. Jedoch ist das CO2-Problem
nicht mit (zusätzlicher) Atomstromproduktion zu
lösen. Das Investieren in Stromeinspartechnologie
ist weitaus effizienter (und kostengünstiger) als
der Bau neuer AKWs. Praktisch alle Studien über die
künftige Energieversorgung kommen zu dem Ergebnis,
daß ein Versorgungspark mit AKWs
(Angebotsstrategie) zu einer weiteren Verschwendung von
Energie führt; Szenarien mit schnellem
Atomenergieausstieg stellen sich langfristig als die
klimaschonendesten Varianten heraus. Es ist schon heute
absehbar (Prognos Studie des Bundesministerium für
Wirtschaft), daß Deutschland beim Festhalten an der
derzeitigen Energiepolitik sein CO2-Minderungsziel nicht
erreichen wird. In Deutschland tragen AKWs nur mit 12 %
zur Endenergiebereitstellung bei (weltweit sogar nur zu
weniger als 5 %). Sie produzieren (mit Ausnahme des AKW
Stade) nur Strom. Wärmeenergie muß also
zusätzlich über fossile Brennstoffe
bereitgestellt werden, was unter dem Klimaaspekt
ungünstiger ist als Strom und Wärme gemeinsam
in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu
erzeugen (der Wirkungsgrad von Atomkraftwerken
beträgt ca. 30 %, der von KWK liegt hingegen bei ca.
70 bis 90 %).
Als
Alternativen für Atomkraftwerke stehen keinesfalls
nur Gas- und Kohlekraftwerke zur Verfügung;
Energieeffizienz bei Wärme, Strom, Mobilität
und in der Produktion stellt ein großes Einspar
(Negawatt)-Potential dar. Richtig ist, daß es bei
einem Sofortausstieg für einige Jahre zu einem
höheren CO2-Ausstoß kommt. Danach sinken
allerdings die CO2-Emissionen sehr schnell auf niedrigere
Werte als beim Festhalten am jetzigen
Kraftwerkspark.
Die
Bedrohung durch die Atomenergienutzung und durch den
CO2-Anstieg sind unterschiedlicher Art: Das Klima
verändert sich zunächst langsam, ein SuperGAU
kann sich jederzeit innerhalb von Sekunden ereignen. Die
Beseitigung seiner Folgen würde auch die
Anstrengungen um eine Reduzierung der Treibhausgase
für eine lange Zeit zunichte machen. Deshalb wird
Deutschland seiner globalen Verantwortung am ehesten
gerecht, wenn es die Energiewende (Energie sparen,
effizient nutzen und regenerativ erzeugen) konsequent
umsetzt und so international vorbildlich wird bei der
Klimaschutzpolitik.
3.
Deutschland als Technologienation
In
vielen Teilen der Welt wird die Kernenergie nicht weiter
ausgebaut. In Deutschland ist nur ein AKW-Hersteller
übrig geblieben: die Siemens-Tochter KWU
erwirtschaftet lediglich 3 % des Konzernumsatzes. Die
Exportchancen für Atomtechnologie sind im Vergleich
zu anderen Energietechnologien denkbar schlecht.
Abgesehen
von den asiatischen Ländern und der Russischen
Föderation wird in keinem einzigen Land, in dem
bereits heute Atomkraftwerke betrieben werden,
gegenwärtig der Bau neuer Anlagen ernsthaft erwogen.
Selbst in Frankreich, bekannt für seine Euphorie
für die Atomenergienutzung, ist der Neubau des EPR,
gepriesen als sog. Fortschrittlicher Reaktor,
zurückgestellt worden. Schweden und die Schweiz
haben sich bereits für einen Ausstieg entschieden
bzw. ein Moratorium gegen einen weiteren Ausbau
verabschiedet. Auch in Großbritannien, den
Niederlanden und Spanien ist an einen Atomkraftwerkszubau
nicht zu denken. U. a. Italien und Österreich haben
sich bereits Mitte der 70er Jahre gegen den Einstieg in
die Atomenergienutzung entschieden. In Finnland bestehen
zwar Pläne für den Bau eines weiteren
Atomkraftwerks, ob diese allerdings realisiert werden,
wird die Zukunft zeigen. In den USA wurden bereits seit
Mitte der 70er Jahre keine neuen Atomkraftwerke mehr in
Auftrag gegeben. Auch in Japan steht zu erwarten,
daß nach den Nuklearunfällen der letzten Jahre
und der offensichtlich gewordenen man gelnden
Sicherheitskultur die öffentliche Meinung einem
Ausbau der Atomenergie ablehnend gegenüber
steht.
Interesse
am Aufbau einer nuklearen Infrastruktur zeigen hingegen
eine Reihe sog. "nuklearer Schwellenländer". Bei
einigen dieser Länder kann nicht ausgeschlossen
werden, daß ihr Interesse an der "friedlichen"
Atomenergienutzung dem Wunsch entspringt,
militärische Atommacht zu werden. Daß eine
militärische Nutzung von ausschließlich
für zivile Anwendungen gelieferte Atomtechnik
möglich ist, belegen die Beispiele Indien, Pakistan,
Israel.
Auch
die Länder Osteuropas, in denen ausschließlich
Atomkraftwerke sowjetischer Bauart betreiben werden,
können als Anwärter für den Neubau von
AKWs sowie für die Nachrüstung bestehender AKWs
angesehen werden. Dazu sind ausreichende Kredite durch
die westlichen Industrieländer erforderlich, die mit
Stromlieferungen zurückbezahlt werden sollen. Diese
Art der Finanzierung kommt einer Verlagerung der
Stromproduktion in die Länder Osteuropas gleich, die
über Hermes-Bürgschaften abgesichert werden
soll und zu einem Verlust von inländischen
Arbeitsplätzen führt.
Die
viel gepriesene deutsche Sicherheitstechnik hat die
Unfälle im amerikanischen Harrisburg und im
russischen Tschernobyl nicht verhindern können;
offensichtlich ist der Einfluß auf das
internationale Sicherheitsniveau schon heute gering.
4.
Der Industriestandort Deutschland
Bis
auf wenige Ausnahmen werden die Fertigungskosten
deutscher Produkte nur zu einem geringen Teil durch die
Stromkosten bestimmt (im Mittel ca. 3 %). Das Ersetzen
des 30 %igen Atomstromanteils (65 % werden mit fossilen
Brennstoffen oder regenerativ erzeugt) würde die
Standortbedingungen also kaum verschlechtern. Im
Gegenteil: würden die fortdauernden Subventionen
für Atomstrom endlich gestrichen (und für
technologische Innovationen sinnvoll ausgegeben),
wäre er konkurrenzlos teuer. Eine Verlagerung der
Stromproduktion ins Ausland wird aufgrund der
Liberalisierung des Strommarkts auch ohne die Stillegung
von Atomkraftwerken in Deutschland erfolgen. Der Umfang
der zukünftigen Verlagerung der Stromerzeugung ins
Ausland wird aber auch vom Grad der Zentralisierung der
Stromerzeugungskapazitäten bestimmt. Große
Kraftwerksblöcke einer zentralen
Stromerzeugungsstruktur sind leichter ins Ausland zu
verlagern als eine Vielzahl kleiner Anlagen, die der
dezentralen Versorgung dienen. Durch den forcierten
Einsatz erneuerbarer Energien könnten die bei einem
Ausstieg aus der Atomenergienutzung verloren gehenden
Arbeitsplätze um ein Mehrfaches ersetzt werden.
5.
Die europäische Dimension
Wie
schwierig die Einflußnahme auf das
Sicherheitsniveau von Anlagen in anderen Ländern
ist, zeigt das Beispiel Tschernobyl. Trotz intensivster
internationaler Bemühungen und umfangreicher
finanzieller Angebote ist es in den nunmehr fast 14
Jahren seit dem SuperGAU nicht gelungen, die Regierung
der Ukraine dazu zu bewegen, die Reaktoren am Standort
Tschernobyl stillzulegen, obwohl kein Zweifel
darüber bestehen kann, daß von ihnen eine
akute Gefahr ausgeht.
Statt
mit immensen Kosten verbundene Verbesserungen an der
Sicherheitstechnologie von Atomkraftwerken anzustreben,
deren Erfolg zumindest zweifelhaft, wenn nicht gar von
vornherein zum Scheitern verurteilt ist, sollte die
Bundesregierung auch andere Länder dazu motivieren,
den Einstieg in eine risikoarme Energiewirtschaft zu
vollziehen.
6.
Der "ökologische Rucksack"
Jede
Art der Stromerzeugung belastet Mensch und Umwelt. Selbst
wenn der Blickwinkel auf die Frage der Klimarelevanz der
verschiedenen Kraftwerkstypen verengt wird, schneidet
Atomstrom keineswegs am besten ab. Regenerative
Kraftwerke emittieren in ihrem Betrieb praktisch keine
klimaschädigenden Stoffe. Und KWK kann durchaus mit
einem Mix aus Atomstrom und ölbefeuerten
Heizungsanlagen mithalten. Kommen in Blockheizkraftwerken
nachwachsende Rohstoffe oder Reststoffe zum Einsatz, ist
Atomstrom auch beim Klimaschutz nur zweite Wahl.
Wird
das gesamte "System Kernenergie" betrachtet
(Uranförderung, Anreicherung, Brennelementfertigung,
Reaktorbetrieb, Transporte sowie Entsorgung des
Atommülls), so ist zusätzlich zu den
Teibhausgasen auch noch die Freisetzung radioaktiver
Stoffe durch den bestimmungsgemäßen und den
Störfallbetrieb zu bewerten. Atomstrom verdient dann
erst recht nicht das Prädikat, besonders
"verantwortlich gegenüber unseren Nachkommen" zu
sein.
Auch
für weniger industrialisierte Länder, die z.T.
über große Sonnen-, Wind- und
Wasserkraftpotentiale verfügen, und in denen
für die Nutzung von Elektrizität aus zentralen
Groß(Atom)kraftwerken erst Hochspannungsnetze
gebaut werden müßten, sind Atomkraftwerke
weder eine ökonomische noch eine ökologisch
empfehlenswerte Alternative zur Nutzung regenerativer
Energien.
7.
Chancen der regenerativen Energien
Regenerative
Energien leisten schon heute weltweit einen
größeren Beitrag zur Energieversorgung als
AKWs, wenn das Verfeuern von Holz einbezogen wird. Die in
Deutschland vorhandenen Überkapazitäten an
Stromproduktionsanlagen sind so groß (37 GW
gegenüber 20 GW installierter AKW-Leistung),
daß zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung als
Übergangslösung keine zusätzlichen
herkömmlichen Kraftwerke errichtet werden
müßten. Aus diesem Grund würden daher
auch keine Investitionsmittel fehlen, um Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien zu finanzieren.
8.
Revidierbarkeit von Entscheidungen
Der
Ausstiegsbeschluß ist allerdings nicht "zutiefst
undemokratisch", weil die Regierungsparteien dies vor der
Wahl angekündigt hatten. Das Argument gegen einen
Atomausstieg, man sollte künftigen Generationen die
Möglichkeit eigener Entscheidungen bewußt
offenhalten, ist wenig überzeugend angesichts der
Tatsache, daß den kommenden Generationen die
Erblast des Jahrmillionen strahlenden Atommülls
aufgebürdet wird. Weil politische Entscheidungen
durch spätere Regierungen wieder aufgehoben werden
können, halten wir die Ankündigung der
Bundesregierung, den Atomausstieg "unumkehrbar" zu
machen, nur dann für realisierbar, wenn die
stillgelegten Atomanlagen auch zerstört werden.
Sollten künftige Generationen zerstörte AKWs
wieder in Betrieb nehmen wollen, so ist das deren
Entscheidung.
9.
Nachwuchs
Nuklearer
Wissenschaft und Forschung gebührt kein Sonderstatus
innerhalb der Wissenschaften, auch wenn dies z. T.
aufgrund der gewährten Privilegien den Anschein hat.
Richtig ist, daß die Stillegung von Atomkraftwerken
und die Entsorgung der beim Betrieb angefallenen
radioaktiven Abfälle zuverlässig und
verantwortungsbewußt zu erfolgen hat. Die zur
Bewältigung dieser Aufgaben benötigten
Qualifikationen unterscheiden sich jedoch deutlich von
denen, die für den Bau und Betrieb von
Atomkraftwerken notwendig sind. Daher gibt es keinen
Grund, nukleare Wissenschaft und Forschung weiter zu
fördern.
Schon
heute wird die Kerntechnikbranche von Nachwuchssorgen
gequält, weil junge Wisschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie angehende Technikerinnen und
Techniker erkannt haben, daß die Atomtechnologie
keine Zukunftsperspektive hat .
10.
Ausstieg ist keine Lösung
Die
Reduktion der Energiepolitik auf den Ausstieg aus der
Atomtechnologie wäre in der Tat ein Armutszeugnis.
Bessere Alternativen als die Stromproduktion durch
Kernspaltung stehen zur Verfügung. Notwendig ist
eine Energiewende. Ohne einen Atomausstieg ist eine
Neuorientierung der Energiepolitik auf eine global
gerechte, ökologisch und sozial vertretbare
Energiewirtschaft nicht möglich.
Karsten
Hinrichsen, KV Steinburg, Dorfstr. 15 25576 Brokdorf
e-mail: K.Hinrichsen@public.uni-hamburg.de
Tel. und Fax: 04829/7080
1.2.2000
Antrag
zum Atomausstieg
Um
Schaden vom deutschen Volk abzuwenden ((Amtseid der
MinisterInnen)), weil Atomkraft voller Zynismus
gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern ist
((Wortlaut des GRÜNEN Wahlprogramms 1998)), weil eine
Technik, die niemals versagen darf und der gegenüber
Menschen niemals versagen dürfen, weil die Folgen nicht
beherrschbar sind, nicht verantwortet werden kann ((
Wortlaut des rot/grünen Koa-Vertrags in
Schleswig-Holstein)) usw.....
möge
die Bundesdelegiertenkonferenz im März 2000
beschließen:
"Die
Partei, die Fraktion und die Kabinettsmitglieder werden
aufgefordert, u. a. die folgenden Regelungen in einem bis
zum 31.5. 2000 in den Bundestag einzubringenden
Ausstiegsgesetz zu verankern, das einen Monat nach der
Veröffentlichung in Kraft treten soll. ((Eile ist
geboten, um den Ausstieg noch bis zum Ende der jetzigen
Legislaturperiode abzuschließen.))
1.
Die Nutzung der Atomenergie zum Zweck der
Energieerzeugung wird geordnet und sicher beendet.
((Wortlaut der Kabinettsvorlage des
Bundesumweltministeriums vom 24.1.99 für die
Atomgesetzänderung))
2.
Die Betriebserlaubnisse für Leistungsreaktoren
werden befristet.
(a) Nach Ablauf eines Monats wird dem ältesten AKW
die Betriebserlaubnis entzogen.
(b) Die Brennenelemente werden entladen und der
Reaktordruckbehälter wird unbrauchbar
gemacht.
(c)
(a) und (b) gelten solange, bis das letzte AKW
stillgelegt ist.
3.
Ziel ist eine entschädigungsfreie Stillegung, sie
darf jedoch nicht zur Bedingung für den Atomausstieg
werden. ((Wortlaut des GRÜNEN BT-Wahlprogramm
1998))
(a) Falls gerichtlich festgestellt wird, daß der
unter Punkt 2. angestrebte "schnelle Atomausstieg"
entschädigungspflichtig ist, wird die
Entschädigung gemäß § 18 (1) AtG
unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgem
einheit und des Betroffenen bestimmt und beträgt
maximal die Höhe des Zeitwerts der Anlage.
(b) Der Betroffene hat die Unterlagen zur Ermittlung des
Zeitwerts beizubringen.
(c) Die Entschädigung wird in 10 gleichen
Jahresraten gezahlt, beginnend im auf die Stillegung
folgenden Jahr, zahlbar jeweils einen Monat vor
Rechnungsabschluß des Betroffenen."
Erläuterungen:
Zu
1:
Ein
Ausstiegsgesetz ist gut zu begründen, um evtl.
Entschädigungen möglichst gering zu halten. Etwa
wie folgt: Die Atomkraftwerke werden bis zum Ende der
jetzigen 14. Wahlperiode abgeschaltet, weil
- deren Betrieb gemäß § 17 (5) Atomgesetz
(AtG) eine erhebliche Gefährdung der
Beschäftigten, Dritter und der Allgemeinheit darstellt
- die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
erforderliche Vorsorge gegen Schäden gemäß
§ 7 (2) 1 AtG nicht getroffen ist
- in Verletzung des Generationenvertrags Tausenden von
Generationen die Hypothek der radioaktiven Abfälle
aufgebürdet wird - die anfallenden Reststoffe nicht
gemäß § 9 a AtG schadlos verwertet bzw.
geordnet beseitigt werden können
- es kein Endlager gibt
- die Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter bis
heute nicht nachgewiesen wurde
- die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemnete im
Ausland nicht den Anforderungen des AtG genügt
- Kernschmelzunfälle gemäß der offiziellen
"Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke - Phase B" mit einer
Wahrscheinlichkeit von 1 % in 50 Jahren eintreten und die
Schäden bis zu 10 Billionen DM (= 2,5-Fache des
jährlichen Bruttosozialprodukts Deutschlands) betragen
können
- die Weiterverbreitung (Proliferation) von
Atombombenmaterial nicht auszuschließen ist
- mit Atomstrom nicht die Klimaveränderung gestoppt
werden kann
- die Atomenergienutzung die Energiewende (= eine sozial und
wirtschaftlich gerechte, die endlichen Ressourcen schonende
Energieversorgung) blockiert
- die Atomenergienutzung Gefahren für die Demokratie
birgt, die mit dem Begriff "Atomstaat" beschrieben
werden
- der Uranabbau weitgehend auf dem Gebiet entrechteter
Ureinwohner erfolgt
- Atomanlagen Ziel terroristischer und kriegerischer
Angriffe sowie von Sabotage sein können.
Zu
2:
Das
Recht des Gesetzgebers, eine die Umwelt belastenden und
für Menschen gefährliche Produktion zu beenden,
ist unter den führenden Atom-Juristen nahezu
unbestritten (andere Beispiele sind: DDT, FCKWs, Asbest).
Die Behaup tungen des Bundesumweltministers und der
umweltpolitischen Sprecherin der SPD-BT-Fraktion, Ulrike
Mehl, wonach "ein Sofortausstieg verfassungswidrig" sein
soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Strittig ist allein, ob
und wie er entschädigungsfrei gestaltet werden kann.
Monat
für Monat soll die Betriebserlaubnis für je ein
AKW entzogen werden. Die Monatsfrist ergibt sich daraus,
daß der Ausstieg während der jetzigen
Legislaturperiode abgeschlossen sein soll. Nur wenn die AKWs
unbrauchbar gemacht werden, ist der Ausstieg unumkehrbar.
Denn spätere Regierungen können die
Atomenergienutzung wieder legalisieren.
Die
zeitliche Streckung des Ausstiegs auf 20 Monate erleichtert
die Umstrukturierung der Stromversorgung.
Zu
3:
Die
Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem
Gefährdungspotential für die Allgemeinheit und die
Umwelt. Die Rechte aus Artikel 2 GG (Leben und
körperliche Unversehrtheit) und die sich aus Artikel 14
GG ergebende Schrankenbestimmung des Eigentums sind
gegeneinander abzuwägen. (Die rot/grüne
Bundesregierung sollte die Öffentlichkeit über die
mit der Atomenergienutzung verbundenen Gefahren
detaillierter informieren und ein gesellschaftliches
Ausstiegsklima schaffen.)
Als
Zeitwert wird in der Regel die Differenz zwischen Bau- plus
Nachrüstungskosten sowie den bereits getätigten
Abschreibungen angesehen. Demnach beträgt (wenn
überhaupt eine Entschädigungspflicht
erwächst) die gesamte Entschädigungssumme ca. 20
Milliarden DM, so daß jährlich 2 Milliarden zu
zahlen sind.
Diese
Summe ist - gemessen an anderen Haushaltstiteln - geradezu
lächerlich gering. Dadurch, daß das Risiko der
Entschädigungspflicht eingegangen wird, kann der Spuk
der Atomstromproduktion schnell und sicher beendet
werden.
Zusätzliche
Regelungen, die unter Grünen und SPD kaum strittig
sind, sind in einem Ausstiegsgesetz wichtig, sie sind hier
aber von sekundärer Bedeutung, weil sie sich durch den
Vollzug des Ausstiegsgesetzes innerhalb von zwei Jahren i.
w. erübrigen. Zu nennen sind: Beendigung des
Förderzwecks des AtG, Beschränkung der Entsorgung
auf die direkte Endlagerung, Erhöhung der
Deckungsvorsorge, Überführung der
Rückstellungen in einen Fonds, Besteuerung der
Kernbrennstoffe, Moratorien für Endlager und
Pilotkonditionierungsanlage, Verbesserung der
Sicherheitstechnik, Verbot von Hermes-Bürgschaften
für den Bau von Atomanlagen im Ausland usw.
Einige
Informationen:
Seit
Jahren wird von Schröder gefordert, der Ausstieg solle
entschädigungsfrei erfolgen. Die Konsequenz sind lange
Restlaufzeiten, die den Beteibern Profite bis zum
technischen K.O. der AKWs ermöglichen und -
entscheidender - die Gefährdung auf lange Zeit nicht
beseitigen. Die Grünen sind dabei, sich diesem Diktat
der SPD unter Verlust ihrer Glaubwürdigkeit zu beugen,
um die Koalition nicht zu gefährden und um Neuwahlen zu
vermeiden (die aber im Moment kaum gefürchtet werden
müssen, insbesondere wenn die GRÜNEN ihr
unverwechselbares Profil in der Atompolitik
bewahren).
Es
gibt keinen inhaltlich vernünftigen Grund, den
Betreibern Gesamtlaufzeiten von 30 + 3 o. ä. zu
garantieren. Niemand kann voraussagen, ob selbst bei diesen
langen Laufzeiten, keine Entschädigungspflicht
erwächst. Wenn die AKWs so gefährlich sind, wie es
die GRÜNEN seit ihrer Gründung betonen, dann ist
allein der Sofortausstieg die logische Antwort. Folglich
wirbt der Bundesumweltminister für seine Politik mit
einem taktischen Argument: "Die Bundesregierung hat zum
ersten Mal eine abgestimmte einheitliche Position zum
Atomausstieg, allerdings mit einem Kompromiss bei den
Fristen". Dieser Kompromiss ist unnötig. Er bringt den
Ausstieg auch nicht voran. Er birgt die Gefahr eines
SuperGaus, den ein GRÜNER Umweltminister zu
verantworten hätte. Er garantiert eher einen
Bestandsschutz für die AKWs als deren Abschaltung. Und
er schwächt letztlich die GRÜNE Partei. Im
Koa-Vertrag ist zwar der entschädigungsfreie Ausstieg
vereinbart. Doch die SPD mißachtet die Vereinbarungen
des Koa-Vertrags fortlaufend, u. a. hat sie die
Atomgesetzänderungen blockiert, die bereits innerhalb
von 100 Tagen nach Regierungsantritt umgesetzt werden
sollten.
Mit
dem hier vorgelegten Antrag für einen "schnellen
Atomausstieg" wird eine Energiewende eingeleitet, die das
wirksamste Bündnis für Arbeit sein kann, das seit
dem Wirtschaftswunder aufgelegt wurde. Eine Vielzahl von
Studien bestätigt, daß der Verzicht auf Atomstrom
einen enormen Innovationsschub bewirkt, Hunderttausende von
sicheren Arbeitsplätzen schafft und weltweite
Exportchancen in der Solarenergietechnologie eröffnet.
Anmerkungen
zu den geplanten dezentralen Zwischenlagern:
Mittlerweile
haben die Betreiber gut 10 Anträge gestellt. Die
beantragte Lagerkapazität ist wesentlich höher als
für die derzeit diskutierten Restlaufzeiten
erforderlich. Die Zwischenlager werden (und sollen das auch
laut Koa-Vertrag) den Betreibern endlich den dringend laut
Atomgesetz benötigten Entsorgungsvorsorgenachweis
liefern und einen praktisch unbefristeten Betrieb ohne
Transporte von abgebrannten Brennelementen und ohne die
teure Wiederaufarbeitung ermöglichen. Der
Bundesumweltminister betont, er wolle keine
Verstopfungsstrategie fahren.
Ich
zitiere aus einer äußerst scharfsinnigen Rede des
damaligen Hessischen Umweltstaatssekretärs und jetzigen
Staatssekretärs im Bundesumweltministerium, Rainer
Baake, die er am 26.4.1998 in der Uni Hannover hielt.
(Damals waren die Kontaminationen an den
Castorbehältern noch nicht einmal bekannt.):
"Tatsächlich kann derzeit kein Betreiber eines
Kernkraftwerks den Entsorgungsvorsorgenachweis so erbringen,
wie ihn das Atomgesetz verlangt. ... Die konsequente
Nichterfüllung der Entsorgungsverpflichtung stellt
derzeit eines der größten Legitimationsdefizite
der Atomindustrie dar. ... Die Zwischenlagerung soll als
Entsorgungsvorsorgenachweis - entgegen der Rechtslage -
einvernehmlich zwischen (der alten) Bundesregierung und SPD
anerkannt werden." Nun sehen sich die GRÜNEN gezwungen,
das umzusetzen, wogegen sie vor der Wahl zu Recht
gekämpft haben. Baake hatte damals sogar versucht,
Biblis A und B über die fehlende Entsorgung
stillzulegen, wurde daran aber von BMU Merkel gehindert.
Warum werden die Betreiber mit der Genehmigung von
Zwischenlagern vom Entsorgungsnotstand befreit? Um so einen
Ausstieg im Konsens zu erkaufen? Um bei den zu erwartenden
Castorblockaden keinen Schaden zu nehmen? Parteipolitik
statt Sachpolitik?
Emanzipation
Humanum,
Version Feb. 00, Kritik, Anregungen zu Form und Inhalt,
Dialog sowie unveränderter Nachdruck bei Quellenangabe
und Belegexemplar erwünscht. Übersetzung in andere
Sprachen erwünscht. Kürzungen und Änderungen
nach Absprache möglich.
http://emanzipationhumanum.de/deutsch/atom4.html
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