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Karsten Hinrichsen

Korrekturen und Ergänzungen bitte an: K.Hinrichsen, Dorfstr. 15, 25576 Brokdorf, Tel+Fax: 04829/7080, e-mail: K.Hinrichsen@public.uni-hamburg.de

 

 

Plädoyer für den Sofortausstieg aus der Atomenergienutzung - ein

Gegen-Memorandum

 

Im September 1999 veröffentlichten ca. 570 deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein Memorandum zum geplanten Atomenergieausstieg in Deutschland. In diesem Memorandum bezweifeln die Autorinnen und Autoren, daß der von der Bundesregierung angestrebte Atomausstieg "sachgerecht und verantwortungsbewußt" ist. Weiterhin fordern sie die Bundesregierung auf, "eine ernsthafte Neubewertung der Kernenergie vorzunehmen und im Lichte der Ergebnisse ihre Energiepolitik zu überdenken". Für die Neubewertung nennen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zehn Gesichtspunkte, welche aus ihrer Sicht "vor allen Dingen berücksichtigt werden" sollten. Gleichzeitig bieten sie einen Dialog an mit dem Ziel, "eine zukunftsfähige Energiepolitik in Deutschland zu entwickeln, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen gleichermaßen gerecht wird".

Wir, die Verfasserinnen und Verfasser dieses Gegen-Memorandums, greifen dieses Dialogangebot auf und stellen hiermit unsere Position zur Frage des Atomenergieausstieges vor. Wir wollen auf die Aspekte einzugehen, welche im Memorandum der deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angesprochen werden, um die unterschiedlichen Einschätzungen und Bewertungen möglichst deutlich zu Tage treten zu lassen. Um dabei nicht zu kurz zu treten, sollen vorab in der gebotenen Kürze unsere Gründe für eine Ablehnungder Atomenergie sowie Kriterien für eine zukunftsfähige Energiepolitikdargelegt werden.

Gründe gegen die Atomenergienutzung

Die Atomenergienutzung ist untrennbar verbunden mit der Gefahr katastrophaler Unfälle, mit radioaktiver Verseuchung, mit der Gefährdung und Schädigung von Mensch und Umwelt auch im sog. "Normalbetrieb", mit der Verbreitung von Nuklearwaffen, mit der Ausbeutung industriell wenig entwickelter Länder, mit dem Verhindern einer zukunftsfähigen Energieversorgung sowie mit gesellschaftlichen Veränderungen, die mit dem Begriff "Atomstaat" umschrieben werden können. Grundsätzliche Fragen sind auch heute noch, d.h. über 50 Jahre nach Beginn der Nutzung der sog. "friedlichen" Atomenergie, ungelöst, wie z.B. die Entsorgung, der Verbleib des erzeugten Plutoniums, sich erheitstechnische Probleme, die Wirkung niedriger Strahlendosen auf den Menschen, etc.

Alle Fortschritte auf anderen Politikfeldern können durch einen SuperGAU oder den Einsatz von Atomwaffen mit einem Schlage zunichte gemacht werden, weil deren Folgen unermeßlich sind im Hinblick auf menschliches Leid und wirtschaftliche Auswirkungen. Letztere werden eine sozial verträgliche Familien-, Renten-, Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik auf lange Zeit unmöglich machen. Eine Technologie, die wegen ihres Gefahrenpotentials niemals versagen darf, ist unmenschlich.

Der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke (AKW) behindert die Energiewende, deren Ziele eine unter ökologischen Gesichtspunkten verantwortbare Energieerzeugung, eine dezentrale Versorgung mit Energie, die Schonung von Ressourcen, gerechtere Handelsbeziehungen insbesondere mit industriell wenig entwickelten Ländern, die Schaffung neuer Arbeitsplätze usw. sind. Wir wollen, daß in der Debatte um den Atomausstieg eine dem Gemeinwohl verpflichtete Politik Vorrang hat vor der Befriedigung der Profitinteressen der Energiekonzerne.

Kriterien für eine zukunftsfähige Energiepolitik

1. Der Energieverbrauch ist zu begrenzen und darüber hinaus zu minimieren. Der Gesamtenergieverbrauch hat sich an der technisch realisierbaren Bereitstellung erneuerbarer Energie zu orientieren. Seine Höhe kann sich bei Technologiesprüngen durchaus ändern. Darüber hinaus muß ein Minimierungsgebot gelten; d.h. durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen ist der Verbrauch von Energie auf das geringstmögliche Niveau zu reduzieren, da jede Energieerzeugung und -umwandlung mit Ressourcenverbrauch und Abfallproblemen verbunden ist. Auf Grund des für den Bau von Atomanlagen großen Kapitaleinsatzes stellt die Atomenergie eine angebotsorientierte Energiebereitstellung dar. Die von den Energieversorgungsunternehmen zur Profitmaximierung angestrebte Steigerung des Energieverbrauchs läuft dem Minimierungsgebot zuwider.

2. Die Erzeugung der (Rest-)Energie muß umweltverträglich und nicht gesundheitsgefährdend sein. Die Bereitstellung von Energie muß umweltverträglich erfolgen, d.h. die Emission schädlicher Stoffe, die Einwirkung auf die belebte Natur, die Nutzung von Ressourcen wie auch der Landschaftsverbrauch sind zu minimieren. Weiterhin muß eine Gefährdung für zukünftige Generationen ausgeschlossen sein sowie eine Gefährdung von Gesundheit und Leben für die gegenwärtige Bevölkerung. Die Erzeugung von Abfällen ist zu vermeiden. Die zur Energieerzeugung benötigten Rohstoffe sollten umweltverträglich gewonnen und die verwendeten Materialien umweltschonend hergestellt und entsorgt werden können.

3. Die (Rest-)Energieerzeugung muß ethischen und sozialen Zielen verpflichtet sein sowie Handelskonflikte und Kriege vermeiden. Eine zentrale Energieversorgungsstruktur in der Hand weniger großer Monopolgesellschaften kann dem Kantschen kategorischen Imperativ ("Tue niemandem etwas an, was er/sie dir auch nicht antun soll") und dem ökologischen Imperativ nach Immler ("Nutze die Natur so, daß sie sich so schnell regenerieren kann, daß auch kommenden Generationen die Ressourcen der Natur [saubere Luft, Wasser, Rohstoffe usw.] zur Verfügung stehen") nicht genügen. Die Energieerzeugung darf nicht allein dem Diktat kapitalistischer Interessen unterstehen. Wer Verfügungsgewalt über Energie hat, hat Macht über Menschen und übt Gewalt aus gegenüber der Natur. Energiewirtschaft muß sich daran messen lassen, ob sie sozial und wirtschaftlich gerecht (im Sinne einer globalen Gerechtigkeit) ist, ob sie anti-kapitalistisch und anti-monopolistisch organisiert ist und ob sie durch ihre ökonomische Machtfülle keine Gefährdung für demokratische Staaten darstellt.

 

Unsere Antwort auf die 10 Punkte des Memorandums
1. Fortschritte der Sicherheitstechnik

Bereits die in den siebziger Jahren errichteten bundesdeutschen AKWs wurden schon damals euphorisch als die sichersten der Welt gepriesen. Gleichlautende Aussagen sind aus allen Ländern, die über eine eigene Atomindustrie verfügen, zu vernehmen, so daß am Wert derartiger Verlautbarungen berechtigter Zweifel besteht. Doch trotz des vermeintlich hohen Sicherheitsniveaus deutscher AKW wurden in der Vergangenheit milliardenschwere Nachrüstungen erforderlich, weil Risikostudien und Unfälle erhebliche Sicherheitsdefizite offenbart hatten: Auslegungs- und Konstruktionsfehler, Materialschwächen, Unfälle infolge unzulässiger Handlungen des Betriebspersonals, etc. Die sicherheitstechnischen Verbesserungen mußten von den Aufsichtsbehörden nur zu oft gegen den erbitterten Widerstand der Betreiber durchgesetzt werden bzw. es wird noch heute darum gerungen oder sie wurden nur teilweise realisiert.

Der derzeit erreichte Stand der Sicherheitsvorsorge kann dennoch Kernschmelzunfälle in Deutschland, deren Eintrittswahrscheinlichkeit vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit 1 % in 50 Jahren angegeben wird, nicht verhindern. Er erreicht noch nicht einmal die Anforderungen des noch unter der Umweltministerin Merkel verabschiedeten Artikelgesetzes von 1994. Insbesondere die ältesten der in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke können wegen inhärenter, nicht zu beseitigender Sicherheitsmängel mittels Nachrüstmaßnahmen nicht an den Stand von Wissenschaft und Technik herangeführt werden. Darüber hinaus wurden ehemals vorhandene Sicherheitsreserven reduziert: durch Leistungserhöhung, höhere Anreicherung mit Uran 235 in den Brennelementen (BE), Einsatz von Plutonium-Mischoxid-BE, längere Standzeit der BE, verkürzte Revisionszeiten. Bei nüchterner Betrachtung ist es wohl eher glücklichen Umständen zu verdanken denn der Umsicht und Gewissenhaftigkeit der AKW-Betreiberinnen und der realisierten Sicherheitstechnik, daß es in einem deutschen AKW noch nicht zu einem katastrophalen Versagen der Sicherheitseinrichtungen gekommen ist.

Die Politik sollte sich bei der Entscheidung über einen Ausstieg aus der Atomenergienutzung bzw. der Festlegung von Restlaufzeiten nicht von den Nachrüstungen blenden lassen sondern berücksichtigen, daß es in den 19 bundesdeutschen AKWs jederzeit zu einem verheerenden SuperGAU kommen kann.

Zur Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur lapidar feststellen, daß das ehedem existierende Konzept, dargelegt in den zwischen den Ländern und dem Bund im Jahre 1979 vereinbarten Entsorgungsgrundsätzen, deren Basis ein geschlossener Brennstoffkreislauf unter Nutzung der Wiederaufarbeitung und Einsatz von Schnellen Reaktoren ("Brütern") zur Stromerzeugung war, gescheitert ist; ein neues Konzept hingegen existiert gegenwärtig nicht.

Dieses Scheitern manifestiert sich vorrangig am Fehlen eines geeigneten Endlagers zur langfristig sicheren Verwahrung (über Millionen von Jahren) des Strahlenmülls. Nachdem für die Erkundung des in der Vergangenheit als Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle vorgesehenen Salzstockes in Gorleben seitens des BMU ein Moratorium verkündet wurde (wegen Fragen der Langzeitsicherheit ist der Salzstock in Gorleben als nicht geeignet einzustufen), soll nun die Suche nach einem neuen Standort für ein zu errichtendes Endlager in tiefen geologischen Formationen in Deutschland (wieder) aufgenommen werden. Die Hoffnung, im Jahre 2030 ein solches Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle in Betrieb nehmen zu können, kann vor dem Hintergrund der zu lösenden Probleme allerdings als über die Maßen optimistisch bezeichnet werden. Von Fortschritten bei der Entsorgung kann keine Rede sein.

2. Das Klimaproblem

Eine Klimaänderung durch Treibhausgase stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar. Jedoch ist das CO2-Problem nicht mit (zusätzlicher) Atomstromproduktion zu lösen. Das Investieren in Stromeinspartechnologie ist weitaus effizienter (und kostengünstiger) als der Bau neuer AKWs. Praktisch alle Studien über die künftige Energieversorgung kommen zu dem Ergebnis, daß ein Versorgungspark mit AKWs (Angebotsstrategie) zu einer weiteren Verschwendung von Energie führt; Szenarien mit schnellem Atomenergieausstieg stellen sich langfristig als die klimaschonendesten Varianten heraus. Es ist schon heute absehbar (Prognos Studie des Bundesministerium für Wirtschaft), daß Deutschland beim Festhalten an der derzeitigen Energiepolitik sein CO2-Minderungsziel nicht erreichen wird. In Deutschland tragen AKWs nur mit 12 % zur Endenergiebereitstellung bei (weltweit sogar nur zu weniger als 5 %). Sie produzieren (mit Ausnahme des AKW Stade) nur Strom. Wärmeenergie muß also zusätzlich über fossile Brennstoffe bereitgestellt werden, was unter dem Klimaaspekt ungünstiger ist als Strom und Wärme gemeinsam in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu erzeugen (der Wirkungsgrad von Atomkraftwerken beträgt ca. 30 %, der von KWK liegt hingegen bei ca. 70 bis 90 %).

Als Alternativen für Atomkraftwerke stehen keinesfalls nur Gas- und Kohlekraftwerke zur Verfügung; Energieeffizienz bei Wärme, Strom, Mobilität und in der Produktion stellt ein großes Einspar (Negawatt)-Potential dar. Richtig ist, daß es bei einem Sofortausstieg für einige Jahre zu einem höheren CO2-Ausstoß kommt. Danach sinken allerdings die CO2-Emissionen sehr schnell auf niedrigere Werte als beim Festhalten am jetzigen Kraftwerkspark.

Die Bedrohung durch die Atomenergienutzung und durch den CO2-Anstieg sind unterschiedlicher Art: Das Klima verändert sich zunächst langsam, ein SuperGAU kann sich jederzeit innerhalb von Sekunden ereignen. Die Beseitigung seiner Folgen würde auch die Anstrengungen um eine Reduzierung der Treibhausgase für eine lange Zeit zunichte machen. Deshalb wird Deutschland seiner globalen Verantwortung am ehesten gerecht, wenn es die Energiewende (Energie sparen, effizient nutzen und regenerativ erzeugen) konsequent umsetzt und so international vorbildlich wird bei der Klimaschutzpolitik.

3. Deutschland als Technologienation

In vielen Teilen der Welt wird die Kernenergie nicht weiter ausgebaut. In Deutschland ist nur ein AKW-Hersteller übrig geblieben: die Siemens-Tochter KWU erwirtschaftet lediglich 3 % des Konzernumsatzes. Die Exportchancen für Atomtechnologie sind im Vergleich zu anderen Energietechnologien denkbar schlecht.

Abgesehen von den asiatischen Ländern und der Russischen Föderation wird in keinem einzigen Land, in dem bereits heute Atomkraftwerke betrieben werden, gegenwärtig der Bau neuer Anlagen ernsthaft erwogen. Selbst in Frankreich, bekannt für seine Euphorie für die Atomenergienutzung, ist der Neubau des EPR, gepriesen als sog. Fortschrittlicher Reaktor, zurückgestellt worden. Schweden und die Schweiz haben sich bereits für einen Ausstieg entschieden bzw. ein Moratorium gegen einen weiteren Ausbau verabschiedet. Auch in Großbritannien, den Niederlanden und Spanien ist an einen Atomkraftwerkszubau nicht zu denken. U. a. Italien und Österreich haben sich bereits Mitte der 70er Jahre gegen den Einstieg in die Atomenergienutzung entschieden. In Finnland bestehen zwar Pläne für den Bau eines weiteren Atomkraftwerks, ob diese allerdings realisiert werden, wird die Zukunft zeigen. In den USA wurden bereits seit Mitte der 70er Jahre keine neuen Atomkraftwerke mehr in Auftrag gegeben. Auch in Japan steht zu erwarten, daß nach den Nuklearunfällen der letzten Jahre und der offensichtlich gewordenen man gelnden Sicherheitskultur die öffentliche Meinung einem Ausbau der Atomenergie ablehnend gegenüber steht.

Interesse am Aufbau einer nuklearen Infrastruktur zeigen hingegen eine Reihe sog. "nuklearer Schwellenländer". Bei einigen dieser Länder kann nicht ausgeschlossen werden, daß ihr Interesse an der "friedlichen" Atomenergienutzung dem Wunsch entspringt, militärische Atommacht zu werden. Daß eine militärische Nutzung von ausschließlich für zivile Anwendungen gelieferte Atomtechnik möglich ist, belegen die Beispiele Indien, Pakistan, Israel.

Auch die Länder Osteuropas, in denen ausschließlich Atomkraftwerke sowjetischer Bauart betreiben werden, können als Anwärter für den Neubau von AKWs sowie für die Nachrüstung bestehender AKWs angesehen werden. Dazu sind ausreichende Kredite durch die westlichen Industrieländer erforderlich, die mit Stromlieferungen zurückbezahlt werden sollen. Diese Art der Finanzierung kommt einer Verlagerung der Stromproduktion in die Länder Osteuropas gleich, die über Hermes-Bürgschaften abgesichert werden soll und zu einem Verlust von inländischen Arbeitsplätzen führt.

Die viel gepriesene deutsche Sicherheitstechnik hat die Unfälle im amerikanischen Harrisburg und im russischen Tschernobyl nicht verhindern können; offensichtlich ist der Einfluß auf das internationale Sicherheitsniveau schon heute gering.

4. Der Industriestandort Deutschland

Bis auf wenige Ausnahmen werden die Fertigungskosten deutscher Produkte nur zu einem geringen Teil durch die Stromkosten bestimmt (im Mittel ca. 3 %). Das Ersetzen des 30 %igen Atomstromanteils (65 % werden mit fossilen Brennstoffen oder regenerativ erzeugt) würde die Standortbedingungen also kaum verschlechtern. Im Gegenteil: würden die fortdauernden Subventionen für Atomstrom endlich gestrichen (und für technologische Innovationen sinnvoll ausgegeben), wäre er konkurrenzlos teuer. Eine Verlagerung der Stromproduktion ins Ausland wird aufgrund der Liberalisierung des Strommarkts auch ohne die Stillegung von Atomkraftwerken in Deutschland erfolgen. Der Umfang der zukünftigen Verlagerung der Stromerzeugung ins Ausland wird aber auch vom Grad der Zentralisierung der Stromerzeugungskapazitäten bestimmt. Große Kraftwerksblöcke einer zentralen Stromerzeugungsstruktur sind leichter ins Ausland zu verlagern als eine Vielzahl kleiner Anlagen, die der dezentralen Versorgung dienen. Durch den forcierten Einsatz erneuerbarer Energien könnten die bei einem Ausstieg aus der Atomenergienutzung verloren gehenden Arbeitsplätze um ein Mehrfaches ersetzt werden.

5. Die europäische Dimension

Wie schwierig die Einflußnahme auf das Sicherheitsniveau von Anlagen in anderen Ländern ist, zeigt das Beispiel Tschernobyl. Trotz intensivster internationaler Bemühungen und umfangreicher finanzieller Angebote ist es in den nunmehr fast 14 Jahren seit dem SuperGAU nicht gelungen, die Regierung der Ukraine dazu zu bewegen, die Reaktoren am Standort Tschernobyl stillzulegen, obwohl kein Zweifel darüber bestehen kann, daß von ihnen eine akute Gefahr ausgeht.

Statt mit immensen Kosten verbundene Verbesserungen an der Sicherheitstechnologie von Atomkraftwerken anzustreben, deren Erfolg zumindest zweifelhaft, wenn nicht gar von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, sollte die Bundesregierung auch andere Länder dazu motivieren, den Einstieg in eine risikoarme Energiewirtschaft zu vollziehen.

6. Der "ökologische Rucksack"

Jede Art der Stromerzeugung belastet Mensch und Umwelt. Selbst wenn der Blickwinkel auf die Frage der Klimarelevanz der verschiedenen Kraftwerkstypen verengt wird, schneidet Atomstrom keineswegs am besten ab. Regenerative Kraftwerke emittieren in ihrem Betrieb praktisch keine klimaschädigenden Stoffe. Und KWK kann durchaus mit einem Mix aus Atomstrom und ölbefeuerten Heizungsanlagen mithalten. Kommen in Blockheizkraftwerken nachwachsende Rohstoffe oder Reststoffe zum Einsatz, ist Atomstrom auch beim Klimaschutz nur zweite Wahl.

Wird das gesamte "System Kernenergie" betrachtet (Uranförderung, Anreicherung, Brennelementfertigung, Reaktorbetrieb, Transporte sowie Entsorgung des Atommülls), so ist zusätzlich zu den Teibhausgasen auch noch die Freisetzung radioaktiver Stoffe durch den bestimmungsgemäßen und den Störfallbetrieb zu bewerten. Atomstrom verdient dann erst recht nicht das Prädikat, besonders "verantwortlich gegenüber unseren Nachkommen" zu sein.

Auch für weniger industrialisierte Länder, die z.T. über große Sonnen-, Wind- und Wasserkraftpotentiale verfügen, und in denen für die Nutzung von Elektrizität aus zentralen Groß(Atom)kraftwerken erst Hochspannungsnetze gebaut werden müßten, sind Atomkraftwerke weder eine ökonomische noch eine ökologisch empfehlenswerte Alternative zur Nutzung regenerativer Energien.

7. Chancen der regenerativen Energien

Regenerative Energien leisten schon heute weltweit einen größeren Beitrag zur Energieversorgung als AKWs, wenn das Verfeuern von Holz einbezogen wird. Die in Deutschland vorhandenen Überkapazitäten an Stromproduktionsanlagen sind so groß (37 GW gegenüber 20 GW installierter AKW-Leistung), daß zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung als Übergangslösung keine zusätzlichen herkömmlichen Kraftwerke errichtet werden müßten. Aus diesem Grund würden daher auch keine Investitionsmittel fehlen, um Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu finanzieren.

8. Revidierbarkeit von Entscheidungen

Der Ausstiegsbeschluß ist allerdings nicht "zutiefst undemokratisch", weil die Regierungsparteien dies vor der Wahl angekündigt hatten. Das Argument gegen einen Atomausstieg, man sollte künftigen Generationen die Möglichkeit eigener Entscheidungen bewußt offenhalten, ist wenig überzeugend angesichts der Tatsache, daß den kommenden Generationen die Erblast des Jahrmillionen strahlenden Atommülls aufgebürdet wird. Weil politische Entscheidungen durch spätere Regierungen wieder aufgehoben werden können, halten wir die Ankündigung der Bundesregierung, den Atomausstieg "unumkehrbar" zu machen, nur dann für realisierbar, wenn die stillgelegten Atomanlagen auch zerstört werden. Sollten künftige Generationen zerstörte AKWs wieder in Betrieb nehmen wollen, so ist das deren Entscheidung.

9. Nachwuchs

Nuklearer Wissenschaft und Forschung gebührt kein Sonderstatus innerhalb der Wissenschaften, auch wenn dies z. T. aufgrund der gewährten Privilegien den Anschein hat. Richtig ist, daß die Stillegung von Atomkraftwerken und die Entsorgung der beim Betrieb angefallenen radioaktiven Abfälle zuverlässig und verantwortungsbewußt zu erfolgen hat. Die zur Bewältigung dieser Aufgaben benötigten Qualifikationen unterscheiden sich jedoch deutlich von denen, die für den Bau und Betrieb von Atomkraftwerken notwendig sind. Daher gibt es keinen Grund, nukleare Wissenschaft und Forschung weiter zu fördern.

Schon heute wird die Kerntechnikbranche von Nachwuchssorgen gequält, weil junge Wisschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie angehende Technikerinnen und Techniker erkannt haben, daß die Atomtechnologie keine Zukunftsperspektive hat .

10. Ausstieg ist keine Lösung

Die Reduktion der Energiepolitik auf den Ausstieg aus der Atomtechnologie wäre in der Tat ein Armutszeugnis. Bessere Alternativen als die Stromproduktion durch Kernspaltung stehen zur Verfügung. Notwendig ist eine Energiewende. Ohne einen Atomausstieg ist eine Neuorientierung der Energiepolitik auf eine global gerechte, ökologisch und sozial vertretbare Energiewirtschaft nicht möglich.


Karsten Hinrichsen, KV Steinburg, Dorfstr. 15 25576 Brokdorf
e-mail: K.Hinrichsen@public.uni-hamburg.de
Tel. und Fax: 04829/7080

1.2.2000

Antrag zum Atomausstieg

Um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden ((Amtseid der MinisterInnen)), weil Atomkraft voller Zynismus gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern ist ((Wortlaut des GRÜNEN Wahlprogramms 1998)), weil eine Technik, die niemals versagen darf und der gegenüber Menschen niemals versagen dürfen, weil die Folgen nicht beherrschbar sind, nicht verantwortet werden kann (( Wortlaut des rot/grünen Koa-Vertrags in Schleswig-Holstein)) usw.....

möge die Bundesdelegiertenkonferenz im März 2000 beschließen:

"Die Partei, die Fraktion und die Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, u. a. die folgenden Regelungen in einem bis zum 31.5. 2000 in den Bundestag einzubringenden Ausstiegsgesetz zu verankern, das einen Monat nach der Veröffentlichung in Kraft treten soll. ((Eile ist geboten, um den Ausstieg noch bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode abzuschließen.))

1. Die Nutzung der Atomenergie zum Zweck der Energieerzeugung wird geordnet und sicher beendet. ((Wortlaut der Kabinettsvorlage des Bundesumweltministeriums vom 24.1.99 für die Atomgesetzänderung))

2. Die Betriebserlaubnisse für Leistungsreaktoren werden befristet.
(a) Nach Ablauf eines Monats wird dem ältesten AKW die Betriebserlaubnis entzogen.
(b) Die Brennenelemente werden entladen und der Reaktordruckbehälter wird unbrauchbar gemacht.

(c) (a) und (b) gelten solange, bis das letzte AKW stillgelegt ist.

3. Ziel ist eine entschädigungsfreie Stillegung, sie darf jedoch nicht zur Bedingung für den Atomausstieg werden. ((Wortlaut des GRÜNEN BT-Wahlprogramm 1998))
(a) Falls gerichtlich festgestellt wird, daß der unter Punkt 2. angestrebte "schnelle Atomausstieg" entschädigungspflichtig ist, wird die Entschädigung gemäß § 18 (1) AtG unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgem einheit und des Betroffenen bestimmt und beträgt maximal die Höhe des Zeitwerts der Anlage.
(b) Der Betroffene hat die Unterlagen zur Ermittlung des Zeitwerts beizubringen.
(c) Die Entschädigung wird in 10 gleichen Jahresraten gezahlt, beginnend im auf die Stillegung folgenden Jahr, zahlbar jeweils einen Monat vor Rechnungsabschluß des Betroffenen."

Erläuterungen:

Zu 1:

Ein Ausstiegsgesetz ist gut zu begründen, um evtl. Entschädigungen möglichst gering zu halten. Etwa wie folgt: Die Atomkraftwerke werden bis zum Ende der jetzigen 14. Wahlperiode abgeschaltet, weil


- deren Betrieb gemäß § 17 (5) Atomgesetz (AtG) eine erhebliche Gefährdung der Beschäftigten, Dritter und der Allgemeinheit darstellt - die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden gemäß § 7 (2) 1 AtG nicht getroffen ist
- in Verletzung des Generationenvertrags Tausenden von Generationen die Hypothek der radioaktiven Abfälle aufgebürdet wird - die anfallenden Reststoffe nicht gemäß § 9 a AtG schadlos verwertet bzw. geordnet beseitigt werden können
- es kein Endlager gibt
- die Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter bis heute nicht nachgewiesen wurde
- die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemnete im Ausland nicht den Anforderungen des AtG genügt
- Kernschmelzunfälle gemäß der offiziellen "Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke - Phase B" mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % in 50 Jahren eintreten und die Schäden bis zu 10 Billionen DM (= 2,5-Fache des jährlichen Bruttosozialprodukts Deutschlands) betragen können
- die Weiterverbreitung (Proliferation) von Atombombenmaterial nicht auszuschließen ist
- mit Atomstrom nicht die Klimaveränderung gestoppt werden kann
- die Atomenergienutzung die Energiewende (= eine sozial und wirtschaftlich gerechte, die endlichen Ressourcen schonende Energieversorgung) blockiert
- die Atomenergienutzung Gefahren für die Demokratie birgt, die mit dem Begriff "Atomstaat" beschrieben werden
- der Uranabbau weitgehend auf dem Gebiet entrechteter Ureinwohner erfolgt
- Atomanlagen Ziel terroristischer und kriegerischer Angriffe sowie von Sabotage sein können.

Zu 2:

Das Recht des Gesetzgebers, eine die Umwelt belastenden und für Menschen gefährliche Produktion zu beenden, ist unter den führenden Atom-Juristen nahezu unbestritten (andere Beispiele sind: DDT, FCKWs, Asbest). Die Behaup tungen des Bundesumweltministers und der umweltpolitischen Sprecherin der SPD-BT-Fraktion, Ulrike Mehl, wonach "ein Sofortausstieg verfassungswidrig" sein soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Strittig ist allein, ob und wie er entschädigungsfrei gestaltet werden kann.

Monat für Monat soll die Betriebserlaubnis für je ein AKW entzogen werden. Die Monatsfrist ergibt sich daraus, daß der Ausstieg während der jetzigen Legislaturperiode abgeschlossen sein soll. Nur wenn die AKWs unbrauchbar gemacht werden, ist der Ausstieg unumkehrbar. Denn spätere Regierungen können die Atomenergienutzung wieder legalisieren.

Die zeitliche Streckung des Ausstiegs auf 20 Monate erleichtert die Umstrukturierung der Stromversorgung.

Zu 3:

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Gefährdungspotential für die Allgemeinheit und die Umwelt. Die Rechte aus Artikel 2 GG (Leben und körperliche Unversehrtheit) und die sich aus Artikel 14 GG ergebende Schrankenbestimmung des Eigentums sind gegeneinander abzuwägen. (Die rot/grüne Bundesregierung sollte die Öffentlichkeit über die mit der Atomenergienutzung verbundenen Gefahren detaillierter informieren und ein gesellschaftliches Ausstiegsklima schaffen.)

Als Zeitwert wird in der Regel die Differenz zwischen Bau- plus Nachrüstungskosten sowie den bereits getätigten Abschreibungen angesehen. Demnach beträgt (wenn überhaupt eine Entschädigungspflicht erwächst) die gesamte Entschädigungssumme ca. 20 Milliarden DM, so daß jährlich 2 Milliarden zu zahlen sind.

Diese Summe ist - gemessen an anderen Haushaltstiteln - geradezu lächerlich gering. Dadurch, daß das Risiko der Entschädigungspflicht eingegangen wird, kann der Spuk der Atomstromproduktion schnell und sicher beendet werden.

Zusätzliche Regelungen, die unter Grünen und SPD kaum strittig sind, sind in einem Ausstiegsgesetz wichtig, sie sind hier aber von sekundärer Bedeutung, weil sie sich durch den Vollzug des Ausstiegsgesetzes innerhalb von zwei Jahren i. w. erübrigen. Zu nennen sind: Beendigung des Förderzwecks des AtG, Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung, Erhöhung der Deckungsvorsorge, Überführung der Rückstellungen in einen Fonds, Besteuerung der Kernbrennstoffe, Moratorien für Endlager und Pilotkonditionierungsanlage, Verbesserung der Sicherheitstechnik, Verbot von Hermes-Bürgschaften für den Bau von Atomanlagen im Ausland usw.

Einige Informationen:

Seit Jahren wird von Schröder gefordert, der Ausstieg solle entschädigungsfrei erfolgen. Die Konsequenz sind lange Restlaufzeiten, die den Beteibern Profite bis zum technischen K.O. der AKWs ermöglichen und - entscheidender - die Gefährdung auf lange Zeit nicht beseitigen. Die Grünen sind dabei, sich diesem Diktat der SPD unter Verlust ihrer Glaubwürdigkeit zu beugen, um die Koalition nicht zu gefährden und um Neuwahlen zu vermeiden (die aber im Moment kaum gefürchtet werden müssen, insbesondere wenn die GRÜNEN ihr unverwechselbares Profil in der Atompolitik bewahren).

Es gibt keinen inhaltlich vernünftigen Grund, den Betreibern Gesamtlaufzeiten von 30 + 3 o. ä. zu garantieren. Niemand kann voraussagen, ob selbst bei diesen langen Laufzeiten, keine Entschädigungspflicht erwächst. Wenn die AKWs so gefährlich sind, wie es die GRÜNEN seit ihrer Gründung betonen, dann ist allein der Sofortausstieg die logische Antwort. Folglich wirbt der Bundesumweltminister für seine Politik mit einem taktischen Argument: "Die Bundesregierung hat zum ersten Mal eine abgestimmte einheitliche Position zum Atomausstieg, allerdings mit einem Kompromiss bei den Fristen". Dieser Kompromiss ist unnötig. Er bringt den Ausstieg auch nicht voran. Er birgt die Gefahr eines SuperGaus, den ein GRÜNER Umweltminister zu verantworten hätte. Er garantiert eher einen Bestandsschutz für die AKWs als deren Abschaltung. Und er schwächt letztlich die GRÜNE Partei. Im Koa-Vertrag ist zwar der entschädigungsfreie Ausstieg vereinbart. Doch die SPD mißachtet die Vereinbarungen des Koa-Vertrags fortlaufend, u. a. hat sie die Atomgesetzänderungen blockiert, die bereits innerhalb von 100 Tagen nach Regierungsantritt umgesetzt werden sollten.

Mit dem hier vorgelegten Antrag für einen "schnellen Atomausstieg" wird eine Energiewende eingeleitet, die das wirksamste Bündnis für Arbeit sein kann, das seit dem Wirtschaftswunder aufgelegt wurde. Eine Vielzahl von Studien bestätigt, daß der Verzicht auf Atomstrom einen enormen Innovationsschub bewirkt, Hunderttausende von sicheren Arbeitsplätzen schafft und weltweite Exportchancen in der Solarenergietechnologie eröffnet.

Anmerkungen zu den geplanten dezentralen Zwischenlagern:

Mittlerweile haben die Betreiber gut 10 Anträge gestellt. Die beantragte Lagerkapazität ist wesentlich höher als für die derzeit diskutierten Restlaufzeiten erforderlich. Die Zwischenlager werden (und sollen das auch laut Koa-Vertrag) den Betreibern endlich den dringend laut Atomgesetz benötigten Entsorgungsvorsorgenachweis liefern und einen praktisch unbefristeten Betrieb ohne Transporte von abgebrannten Brennelementen und ohne die teure Wiederaufarbeitung ermöglichen. Der Bundesumweltminister betont, er wolle keine Verstopfungsstrategie fahren.

Ich zitiere aus einer äußerst scharfsinnigen Rede des damaligen Hessischen Umweltstaatssekretärs und jetzigen Staatssekretärs im Bundesumweltministerium, Rainer Baake, die er am 26.4.1998 in der Uni Hannover hielt. (Damals waren die Kontaminationen an den Castorbehältern noch nicht einmal bekannt.): "Tatsächlich kann derzeit kein Betreiber eines Kernkraftwerks den Entsorgungsvorsorgenachweis so erbringen, wie ihn das Atomgesetz verlangt. ... Die konsequente Nichterfüllung der Entsorgungsverpflichtung stellt derzeit eines der größten Legitimationsdefizite der Atomindustrie dar. ... Die Zwischenlagerung soll als Entsorgungsvorsorgenachweis - entgegen der Rechtslage - einvernehmlich zwischen (der alten) Bundesregierung und SPD anerkannt werden." Nun sehen sich die GRÜNEN gezwungen, das umzusetzen, wogegen sie vor der Wahl zu Recht gekämpft haben. Baake hatte damals sogar versucht, Biblis A und B über die fehlende Entsorgung stillzulegen, wurde daran aber von BMU Merkel gehindert. Warum werden die Betreiber mit der Genehmigung von Zwischenlagern vom Entsorgungsnotstand befreit? Um so einen Ausstieg im Konsens zu erkaufen? Um bei den zu erwartenden Castorblockaden keinen Schaden zu nehmen? Parteipolitik statt Sachpolitik?

 

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