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Karsten Hinrichsen

e-mail: K.Hinrichsen@public.uni-hamburg.de

 

 

Atomkonsens verteidigen oder bekämpfen?

 

Die Atomkonsens-Vereinbarung (AtKo) wird von denjenigen gekämpft, welche die darin enthaltenen, geringen Restriktionen für die Atomstromproduktion zusätzlich aufweichen wollen, um noch mehr Rechtssicherheit für die verbleibenden Restlaufzeiten zu erreichen ("Atomlobby"):

- die Atomfraktion innerhalb der EVUs

- die süddeutschen Bundesländer. Sie lehnen atomare Zwischenlager nur deshalb ab, weil sie den Atommüll nicht in ihrem Land behalten wollen (Sankt Florian)

- große Teile der CDU/CSU/FDP, die eine Beendigung der Atomstromproduktion generell ablehnen

- die großen Industrieverbände, die steigende Strompreise befürchten

- und zunehmend auch Mitglieder von Umweltverbänden, denen die Klimaveränderung bedrohlicher erscheint als ein SuperGAU.

 

Diejenigen, denen die Atomkonsens-Vereinbarung nicht weit genug geht ("AKW-Gegner"), sehen sich genötigt, diese gegen die Angriffe der Atomlobby zu verteidigen.

 

Sind diese Bemühungen dem Atomausstieg förderlich?

Zur Beantwortung dieser Frage sind besonders die langfristigen Folgen des AtKo zu betrachten; denn in 2 Jahren, nach der nächsten Bundestagswahl, können der AtKo und die daraus abgeleitete Atomgesetznovelle wieder geändert werden. z. B. in den Teilen, die der Atomlobby weh tun.

 

Bewertung der langfristigen Folgen der Atomkonsens-Vereinbarung

1. Die vor der BT-Wahl gesellschaftlich verankerte Mehrheit für einen Atomausstieg nimmt durch den AtKo immer weiter ab ("Wenn auch die Grünen nicht mehr für den Sofortausstieg sind, warum dann ich?") Atomkraftgegner werden in den Medien zunehmend als Außenseiter dargestellt und deren Handeln als illegal bewertet. (Die Hetze gegen die früheren Einstellungen von Fischer und Trittin zur Autorität des Staates könnte als Vorbereitung dazu dienen, die Anti-AKW-Bewegung zu kriminalisieren. Und daß sich die beiden nicht dazu bekennen, schwächt den außerparlamentarischen Widerstand zusätzlich.) Die mit der Wahl von Rot/Grün verbundene Hoffnung auf die Förderung eines gesellschaftlichen "Ausstiegsklima" ist in ihr Gegenteil verkehrt.

2. Der Abbau/die Einschränkung des vom Bundesverfassungsgerichts geforderten "dynamischen Grundrechtsschutzes", welcher besagt, daß die AKWs gegen alle erkannten Sicherheitsmängel nachgerüstet werden müssen (unpräzise "Sicherheitsabbau").

3. Die Zusage der Bundesregierung, daß trotz des im § 9a Atomgesetz geforderten Entsorgungsnachweises, der nicht erbracht werden kann, die AKWs weiterbetrieben werden dürfen. Als "Entsorgungsvorsorgenachweis" sollen Standortzwischenlager (Kartoffelscheunen) anerkannt werden. Für diese bereits 1992 von RWE und VEBA vorgeschlagene direkte Entsorgung machen sich insbesondere die Grünen stark, weil sie die Proteste gegen Castortransporte fürchten. Die dezentralen Zwischenlager stellen das trojanisches Pferd des AtKo dar.

4. Die Bestandssicherung der wirtschaftlichen Privilegien für Atomstrom (keine Uransteuer, steuerfreie Rückstellungen, kein ausreichende Versicherung gegen die finanziellen Auswirkungen eines SuperGAUs), welche Investitionen in regenerative Energien, KraftwärmeKopplung und Energieeinsparung auf lange Zeit unwirtschaftlich machen.

 

Schon diese vier Schwachpunkte des AtKo behindern den Atomausstieg derart, daß der AtKo bekämpft werden sollte und seine Absicherung in der geplanten Atomgesetznovelle verhindert werden muß.

Dagegen wird Trittin in der Öffentlichkeit nicht müde zu betonen, daß "es nur diesen Konsens gäbe, bei dessen Scheitern der Atomausstieg um Jahre zurückgeworfen würde".

Es gibt &endash; aus meiner Sicht &endash; zwei Alternativen, mit denen der Atomausstieg schneller erreicht werden könnte:

1. Sofort abschalten (technisch in ca. zwei Jahren möglich). Die evtl. durch das Bundesverfassungsgericht anerkannte Entschädigungspflicht (ca. 10 bis 40 Mrd. DM verteilt auf z. B. zehn Jahre) sind aus der Portokasse bezahlbar. Nein? Eichels Steuergesetzgebung kostet den Staat jährlich ca. 50 Mrd. DM.

2. Die bestehenden Gesetze und Regelwerke nutzen und verschärfen, um die AKWs weniger profitabel zu machen.

 

Wer die folgende Auflistung von 10 Daumenschrauben überspringen möchte, lese weiter bei Fazit.

 

Ohne Konsens kein Atomausstieg?

Welche Handlungsfelder stehen einer ausstiegsgewillten Bundesregierung zur Verfügung, um ohne Konsens die Atomstromproduktion zu beenden?

1. Ein Ausstiegsklima in der Gesellschaft erzeugen.

Dazu steht einer Bundesregierung (BR) ihr Pressereferat und Referat für Öffentlichkeitsarbeit sowie ein finanziell gut ausgestatteter Etat für Werbung und Anzeigen in Medien zur Verfügung. Ziel wäre eine Aufklärungskampagne, welche die Risiken der Atomenergienutzung anprangert (10 Argumente für die "Notwendigkeit des Sofortausstiegs" wurden 1998 von Heiko Ziggel und Karsten Hinrichsen formuliert. Sie sind als rtf.datei angehängt.) Hier ist der Bundesregierung seit ihrer Amtsübernahme ein schweres Versäumnis vorzuwerfen. Nicht einmal, als es um die Frage einer kurzfristigen, entschädigungsfreien Befristung der Betriebsgenehmigungen ging, wurde die Sicherheitsfrage problematisiert. Nicht einmal dem dummen Argument, die deutschen AKWs seien die sichersten der Welt, wurde widersprochen.

2. Die Alternativen in den Vordergrund stellen

Immer noch glauben viele Bundesbürger, daß ohne AKWs die Lichter ausgingen, der Strom unerschwinglich teuer würde und das Klima endgültig Schaden nähme. Verlautbarungen, wie die Energiewirtschaft der Zukunft aussieht, welche positiven Auswirkungen sie auf die Arbeitsplatzsituation hat und in welchen Zukunftstechnologien die in der Atomindustrie Beschäftigten Arbeit finden könnten, hätten den Druck auf die Betreiber erhöhen können.

3. Die Sicherheitsanforderungen erhöhen

Wenn die Reaktorsicherheits- (RSK) und Strahlenschutzkommission (SSK) ausstiegsorientiert arbeiten würden (die von Trittin gewählte, paritätische Besetzung läßt das nicht zu), könnten die atomtechnischen Regelwerke und der Strahlenschutz verbessert werden, was teure Nachrüstungen und lange Stillstände für die AKWs zur Folge haben würde.

4. Nachträgliche Auflagen

Gemäß § 17 AtomGesetz ist es jederzeit zulässig und regelmäßig auch geboten, die zur Abwehr von Gefahren erforderlichen Auflagen zu erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals betont, daß unter dem Gesichtspunkt des dynamischen Grundrechtsschutzes neue Erkenntnisse in Wissenschaft und Technik auch für nachträgliche Auflagen maßgebend sind. Hier sind sowohl Bundesregierung (beraten durch die RSK und SSK) als auch die Atomaufsichtsbehörden der Länder aufgefordert, die weltweite Entwicklung der Sicherheitstechnologie in ihr Verwaltungshandeln einzubeziehen. Das versuchten, als Frau Merkel BMU war, einige Länder über einen sog. ausstiegsorientierten Vollzug des Atomgesetzes. Sie hatten jedoch gegenüber der Richtlinienkompetenz des Bundes (Weisungshammer von BMU Merkel) schlechte Karten. Zu beachten ist, daß sogar die neueren AKWs der BRD mit einer (veralteten) Technologie betrieben werden, wie sie vor 20 Jahren üblich war.

5. Staatliches Einschreiten schon bei Gefahrenverdacht

Schon bei einem Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential kann die Aufsichtsbehörde gemäß § 19 AtG auf Abhilfe bestehen bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Betriebseinstellung anordnen. Dabei muß die Behörde nicht einmal die Unsicherheit der Anlage oder des Anlagenteils beweisen. Es genügt nachzuweisen, daß hinreichende Gründe für die Annahme eines Gefahrenverdachts bestehen. (Es wird an die Leukämieerkrankungen in der Nähe des Krümmel erinnert.) Der Atomaufsicht wird dabei zugestanden, sich aus der Bandbreite der wissenschaftlichen Meinungen die ihr genehme herauszusuchen. Gerichte billigen der Behörde insoweit eine Entscheidungsprärogative zu, was bedeutet, daß bei der Behörde der größere Sachverstand vermutet wird. Gerichte verzichten nämlich schon seit vielen Jahren darauf, selbst atomtechnische Sachverhalte aufzuklären.

6. Die Bundesregierung kann das hinnehmbare Restrisiko neu definieren

Atomkraftwerke müssen entsprechend dem deutschen Regelwerk nur gegen solche Störfälle ausgelegt sein, die keine größeren Auswirkungen auf die Umgebung haben als der Größte anzunehmende Unfall (GAU). Der beherrschbare Abriß einer Primärkühlmittel führenden Leitung stellt den GAU dar. Alle einen Unfall auslösenden Ereignisse und Unfallabläufe, die größere Auswirkungen haben können, (Flugzeugabsturz, Sabotage, Explosionsdruckwellen, Kernschmelzen unter hohem Druck, Wasserstoffexplosion (das war die Gefahr im AKW Harrisburg), Wasserdampfexplosion, direct heating usw.) gehören per Definition durch die RSK zum Restrisiko: Behörden haben kaum Aussicht, dagegen Vorkehrungen durchzusetzen, und Anwohner können sie nicht zur Klagebegründung heranziehen.

Hierzu hatte das BVerfG 1985 im Wyhl-Urteil wegen der möglichen immensen Unfallfolgen geurteilt, daß nur gegen unbekannte Gefahren keine Vorsorge getroffen zu werden braucht. Derartige Gefahren seien unentrinnbar und daher von der Allgemeinheit sozial adäquat hinzunehmen. Dieses Urteil eröffnet große Möglichkeiten für die Aufsichtsbehörden; denn durch Risikostudien und Unfälle ist seit 1985 eine Fülle von Gefahren bekannt geworden, die von der gegenwärtigen Sicherheitstechnologie der AKWs nicht beherrscht werden.

Stillegungen oder wenigstens Nachrüstungen aufgrund dieser sog. Änderung der Sicherheitsphilosophie wurden bislang nicht ernsthaft versucht, weil Merkel (und Trittin?) mit Weisung drohte und die Betreiber mit Schadensersatz.

 

7. Das untergesetzliche Regelwerk kann verschärft werden

Auf der Verordnungsebene sind die Ermächtigungsgrundlagen in § 12 AtG längst nicht ausgeschöpft, um die Position der Atomaufsichtsbehörden zu stärken. Erlaß von Verwaltungsvorschriften, die rechtliche Absicherung von Sachverständigen und Sachverständigengremien, die Festlegung von deren Aufgaben, die Erarbeitung von Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung usw. sind im Sinne einer Erhöhung der Sicherheit (und damit kostentreibend) auszubauen.

8. Die fehlende Entsorgung

Sie bietet einen ganzen Strauß von Handlungsoptionen:

- Der Entsorgungsparagraph 9a des AtG könnte buchstabengetreu durchgesetzt werden.

- Der Entsorgungsvorsorgenachweis von 1979 könnte verschärft oder als nicht dem § 9a AtG genügend bewertet werden.

- Die Transportbehälter könnten durch realistischere Tests (größere Fallhöhe und Wassertiefe, heißeres Feuer als bisher angenommen) auf Herz und Nieren getestet werden.

- Die Wiederaufarbeitung könnte sofort untersagt werden, weil sie im Sinne des Atomgesetzes nicht schadlos erfolgt.

9. Die Privilegien für Atomstrom können abgeschafft werden.

Für AKWs gibt es eine Reihe wettbewerbsverzerrender Privilegien, die der Konkurrenz, insbesondere den regenerativen Energien und der KraftWärmeKopplung in dieser Höhe nicht zukommen:

- steuerfreier Uraneinkauf

- steuerfreie Entsorgungsrückstellungen (LaFontaine hat von den 80 Mrd. DM immerhin 20 Mrd. nachversteuern lassen, nicht Trittin.)

- zu vollem Versicherungsschutz verpflichten (Banken geben für Windkraftanlagen nur Kredite, wenn eine Vollhaftpflicht abgeschlossen wurde.)

 

10. Auflistung weiterer Handlungsfelder

- Keine Zwischenlager genehmigen und Polizisten über ihre Gefährdung bei der Sicherung von Castortransporten besser aufklären

- Mehr atomkritisches Personal im BMU und nachgeordneten Behörden (z. B. im Bundesamt für Strahlenschutz) einstellen

- Keine der Atomenergiebefürworter als Verfassungsrichter berufen

- KlägerInnen bei deren Prozessen gegen Atomanlagen unterstützen

 

Fazit: Diese Aufstellung ist bestimmt nicht vollständig. Sie zeigt aber, daß es viele empfindliche Maßnahmen gibt, durch welche sich die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen ließe und den Betreibern der Profit geschmälert werden könnte. Viele dieser Daumenschrauben sind wegen der im Konsens vereinbarten Friedenspflicht unmöglich geworden. Unter diesem Aspekt liegt die Bewertung nahe: kein Konsens wäre der wirkungsvollere Weg zum Ausstieg. Konsens ist Nonsens.

 

Resümee:

Ich bitte diejenigen (realpolitisch ausgerichtetn) AKW-GegnerInnen, die derzeit den Atomkonsens gegen die Angriffe der Atomlobby verteidigen, zu überprüfen, ob diese Position dem Ausstieg dient. Ein Handeln gemäß dem Sprichwort: "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" sollte überdacht werden, wenn (s. unter "langfristige Folgen des AtKo") sich der Spatz als trojanisches Pferd herausstellt.


Traute Kirsch

Liebe FreundInnen,

so sieht also der Wahlkampf für Bündnisgrüne aus:

Wir müssen das kleinere Übel wählen.

Doch das ist ein tragischer Irrtum. Es gibt kein kleineres Übel!

Rot-Grün hat in dieser Regierungsperiode CDU/CSU rechts überholt.

Das können die Schwarzen natürlich nicht zugeben, denn dann gebe es keinen Grund mehr Schwarz zu wählen. Deshalb muß Stoiber z. B. in Sachen Atomgesetz so tun, als ob es da furchtbar viel zu revidieren gebe. Das ist Augenwischerei. Da das neue Atomgesetz kein Ausstiegsgesetz ist, braucht Herr Stoiber den Ausstieg auch nicht zu revidieren. Schließlich ist die Atomindustrie - wie immer zu vernehmen war - hoch zufrieden mit dieser rot-grünen Gesetzesänderung.

Der einzige Schönheitsfehler besteht in der Bestimmung, dass keine neuen ATomkraftwerke mehr errichtet werden dürfen. Doch sie steht in einem derartigen Widerspruch zu den durch Gesetzesänderung geschaffenen sonstigen uneingeschränkten Ansprüchen der Atomfirmen auf Bestandsschutz und Gewinnmaximierung, dass sie einen Fremkörper darstellt, der jederzeit auf Wunsch der Atomindustrie beseitigt werden muß. Ankündigungen dieser ARt aus den Reihen der ATommanager gibt es übrigens schon.

Wahlkampf für Rot-Grün als kleinerem Übel machen, heißt für AtomkraftgegnerInnen,

- dass sie darauf verzichten, die Bevölkerung aufzuklären darüber, dass ihr Rot-Grün die Möglichkeit eines Super-Gaus als selbstverständlich zumutet.

- dass sie darauf verzichten, gegen diese ungeheuerliche Zumutung zu mobilisieren,

- dass sie darauf verzichten, klarzustellen, dass dieses Ausstiegsgesetz nicht das Bestmögliche für den Ausstieg darstellt, sondern das Ziel hat, die Renaissance der Atomkraftnutzung zu bewirken.

Ohne dass die Anti-AKW-Bewegung sich dagegen wehr, dass Rot-Grün der Bevölkerung katblütig und zynisch die Möglichkeit einer Atomkatastrophe (den Super-Gau) zumutet, ist der Kampf um den Ausstieg aus der Atomkraft verloren.

Mit solidarischen Grüßen

traute Kirsch

und

17. 01. 2001

Die entmachtete Atomaufsicht am Beispiel Phillipsburg

 

Im Atomkraftwerk Phillipsburg hat es im August mehrere Verstößen gegen bisher geltende Vorschriften für den Betrieb der Anlage gegeben, wie z.B. folgende:

Die Notkühlsystem-Behälter wurden nicht korrekt befüllt.

Bei der Borsäure hat es eine falsche Konzentration gegeben.

Die Behälter wurde unzulässiger Weise bei laufendem Reaktor nachgefüllt.

EnBW hat darüber hinaus bestätigt, dass in Philippsburg 17 Jahre lang gegen die Vorschriften verstoßen wurde.

In der Berichterstattung zu diesen Vorkommnissen ist von Atompannen und Versäumnissen der Aufsichtsbehörde die Rede. Daher wurde in der Öffentlichkeit erwartet, dass die Landes-regierung, vertreten durch Umweltminister Müller sowohl im Hinblick auf den Betrieb des AKWs als auch auf die ihm unterstellte Atomaufsichtsbehörde, ernsthafte Konsequenzen ziehen würde. Doch wie in vorangegangenen ähnlichen Fällen wurden solche Konsequenzen abgelehnt.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Drexler beklagte zwar, dass Umweltminister Müller in perso-neller Hinsicht keine Konsequenzen gezogen und einen Bericht vorgelegt habe, in dem von 30 Seiten gerade eine halbe Seite der Tätigkeit seines Ministeriums gewidmet worden sei.

Doch der CDU-Fraktionsvorsitzende Günther Oettinger rechtfertigte das Handeln des Umweltministers und der ihm unterstellten Behörde damit, dass es in der Atomaffäre „nichts aufzuklären" gebe.

Damit sagt er aus, dass die Atomaufsichtsbehörde, gegenüber dem Atomkraftwerk keine Eingriffsbefugnis mehr besitzt.

Auch die EnBW hat großen Wert auf die Feststellung gelegt, dass die Behörde zu Eingriffen nicht befugt sei. Deshalb hat sie nachdrücklich betont, dass man die vorübergehende Stillle-gung des AKWs freiwillig &endash; also nicht auf Grund bestehender Rechtsvorschriften - vorgenommen habe.

Von solchen den Betrieb störenden Rechtsvorschriften sehen sich die Atomfirmen durch die Konsenszusage auf störungsfreie Produktion der zugesicherten Strommengen, die mit dem vermeintlichen Ausstiegsgesetzt gesetzlich festgeschrieben wurde, befreit.

Das Einschreiten von Bundesumweltminister Trittin hatte lediglich den Zweck, die durch Rot-Grün erfolgte Entmachtung der Atomaufsichtsbehörden und damit den Sinn des vermeintlichen Ausstiegsgesetzes zu verschleiern und Bundesumweltminister Trittin nicht gänzlich bloßzustellen.

Fazit: Mit der Nadelstichpolitik der Anti-AKW-Bewegung ist es endgültig vorbei. Anlagenspezifische sicherheitstechnische Mängel spielen rechtlich überhaupt keine Rolle mehr. Bleibt nur noch der Angriff auf die Grundlage der rot-grünen Atompolitik, die in der skrupellose und zynische Auffassung besteht, dass die atomaren Risiken eine sozialadäquate Last seien, die im Interesse des Allgemeinwohls der Bevölkerung aufzuerlegen seien.


Kein AKW ist sicher - auch Temelin nicht

- Flugblattentwurf aus Dresden zum Nachahmen -

 

Recht auf Leben und Gesundheit statt Recht auf Betrieb

Heute vor 16 Jahren ereignete sich die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl. Damit kam es zu dem angeblich "unwahrscheinlichen Restrisiko-Ereignis" eines Kernschmelzunfalls mit großen Freisetzungen an Radioaktivität, dem sogenannten Super-GAU.

In jedem Atomkraftwerk der Welt kann es in jedem Augenblick zu einer solchen Katastrophe kommen. Das gilt für die angeblich sicheren deutschen Reaktoren ebenso wie für alle anderen Reaktoren in der Welt.

Auch im sogenannten Normalbetrieb setzt jedes AKW Radioaktivität frei, was u.a. zu erhöhten Krebsraten in der Umgebung führt. Die radioaktive Verstrahlung durch den bis jetzt angefallenen Atommüll z. B. durch Wiederaufbereitung und bei sonstigen Freisetzungen wie dem Abbau und der Anreicherung von Uran verursacht schon heute irreparable Schäden für Menschen und Umwelt.

Die Gefährdung der Menschheit durch die Nutzung der Atomkraft ist daher grundsätzlich nicht akzeptabel. Die Politiker sind nicht befugt, eine solche Gefährdung damit zu rechtfertigen, sie sei gesellschaftlich angemessen. Aus diesen Gründen richtet sich unser scharfer Protest gegen jede Atomanlage in der Welt und daher auch gegen Temelin (1).

Es wurden der Begeisterung für diese Technologie mehr als genug Leben geopfert. Das von Atomkraftbefürwortern vorgebrachte Argument, dass die Atomenergienutzung ein Beitrag zum Klimaschutz liefert, soll nur die Nutzung der Atomkraft begründen helfen und ist falsch: im Vergleich der Kohlendioxidbilanzen über den gesamten Prozess schneidet die Atomenergie weit schlechter ab, als die Nutzung von Erdgas in modernen Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (2). Demzufolge wäre es dem Klimaschutz weit zuträglicher, wenn anstelle von Atomkraftwerken kraftwärmegekoppelte Erdgaskraftwerke den Strom erzeugen.

Wir BürgerInnen haben einen grundgesetzlich verbürgten Anspruch auf Schutz vor den Schadensfolgen und Risiken aus der Nutzung der Atomkraft und fordern deshalb den sofortigen Ausstieg aus dieser Technologie. In Deutschland, in Tschechien und weltweit !

Fußnoten:

1.)Temelin ist von Dresden genau so weit entfernt wie Berlin und damit das nächstgelegene Atomkraftwerk. Baubeginn 1983.
2.) Nach einer Untersuchung des Ökoinstituts Freiburg wird beim Uranabbau, der Urananreicherung, beim Brennelementetransport, beim Bau des AKW, bei der Wiederaufarbeitung usw. so viel fossile Energie (Öl, Kohle, Gas) verbraucht, daß ein modernes Gaskraftwerk insgesamt weniger CO2 produziert als ein AKW


CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK)

CDAK-Mainz@gmx.de - CDU/CSU - Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie

CDAK-Grundsatzpapier

Aus christlicher Verantwortung: Die nukleare Geisterfahrt beenden!

Die fortgesetzten Sicherheitsskandale um die Atomenergie läuten das absehbare Ende der Atomwirtschaft in Deutschland ein. Die körperliche Unversehrtheit von Menschen (Artikel 2 Grundgesetz) darf nie wieder auf dem Altar der Profitinteressen einer verschwindend kleinen Minderheit von Betreibern nuklearer Anlagen geopfert werden. Bei der Berechnung von Atomstrom fehlt ein entscheidender Kostenblock. Dies ergibt sich aus einer Studie der renommierten Baseler PROGNOS AG für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), aus der hervorgeht, daß bei Berücksichtigung aller Folgekosten die errechneten Versicherungskosten pro Kilowattstunde Atomstrom reell bis zu 2 EURO betragen. Die auf Kosten der Steuerzahler erstellte Grundsatzstudie hat den Titel "Identifizierung und Internalisierung der externen Kosten der Energieversorgung". Damit ist die Kilowattstunde Atomstrom um 2000% teurer als Windenergie und die Mehrzahl aller deutschen Atombetriebe extrem unterversichert. Die bisherigen Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung von atomaren Anlagen sind durch die vom Gesetzgeber verfügte Obergrenze völlig unzureichend und liegen noch weit unter den erforderlichen Versicherungsprämien. Nur für die umfassende jährliche Risikoversicherung wären mehr als 250 Milliarden EURO auf die Stromrechnung draufzuzahlen. Damit erledigt sich das Thema Atomstrom durch das tägliche Risiko des Totalschadens der deutschen Volkswirtschaft eigentlich von selbst. Zwischen Gefährdungspotential und tatsächlichem Versicherungsschutz bestehen himmelschreiende Mißverhältnisse. Derzeit deckt der Versicherungsumfang nur 0,01% der möglichen Schadenssumme von über 5 Billionen EURO ab. So kommt es, daß an nuklearen Standorten die Autos der Belegschaft draußen auf dem Parkplatz besser versichert sind, als die gesamte atomare Anlage! Gerade im vereinten Deutschland heißt die wichtigste Energiequelle Energiesparen. Das funktioniert auch ohne Komfortverlust und bringt bei weniger Schadstoffausstoß sogar mehr Lebensqualität, das heißt echten Gewinn! Die Christlichen Demokraten gegen Atomkraft (CDAK) wurden nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gegründet. Sitz der Organisation ist Mainz. Zu ihnen gehören Abgeordnete und ehemalige Minister, Lehrer und Journalisten sowie hauptamtliche Mitarbeiter aus dem Bereich von Gewerkschaft, Politik und Kirche. Ebenso sind Naturwissenschaftler und Landwirte, Rechtsanwälte und Richter, ja sogar Kriminal- und Polizeibeamte vertreten. Sie haben sich unter dem Motto "Unsere Kinder sollen lachen und nicht strahlen" zusammengefunden und sind allesamt in CDU, CSU und deren Vereinigungen organisiert. Der CDAK-Vorstand unterhält ausgesprochen freundschaftliche Kontakte zu den in aktiver Gegnerschaft zur Atomenergie erfolgreichen christdemokratischen Volksparteien als Schwesterparteien der Union im deutschsprachigen Ausland.

Angesichts ihres Gefährdungspotentials und der aus naturgesetzlich zwingenden Gründen unlösbaren Entsorgung ist die weitere Nutzung von Atomenergie nicht mehr vertretbar. Wir sind überzeugte Anhänger und Vertreter der bei Gründung von CDU und CSU geltenden Grundsätze. Deshalb rufen wir die Menschen auf, ihre sich jetzt bietende Chance zu nutzen und durch Engagement auf die Politik der Union einzuwirken. Die unter SPD-Kanzler Helmut Schmidt betriebene Politik des nuklearen Größenwahns durch Unionspolitiker weiter fortzusetzen wäre eine schwerwiegende Fehlentscheidung. Alle Aufsichtsratsmandate und Nebentätigkeiten von Politikern in der Nuklearindustrie sind deshalb offenzulegen.

Wer jetzt trotzdem noch Atomkraftwerke haben will, soll dies bitte offen und ehrlich mit den ökonomischen Interessen der Atomindustrie begründen, aber nicht mit moralischen Ansprüchen. Atomenergie ist eindeutig

a) nicht sozialverträglich
b) auch nicht umweltverträglich und
c) schon gar nicht nachweltverträglich.

Die Union wird ihrem Anspruch, Politik auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes zu machen, nur dann gerecht, wenn sie umgehend den Ausstieg aus der atomaren Sackgasse ermöglicht. Deshalb befürworten wir den raschen Ausbau der Nutzung regenerativer Energieträger (Biomasse) und eine dezentrale Energieversorgung in kommunaler Verantwortung. Hierfür bieten sich insbesondere Blockheizkraftwerke an, da diese mittlerweile einen Wirkungsgrad von bis zu 95% erreichen. Weiterhin müssen die Potentiale der Energieeinsparung genutzt werden. Mittelständischen Unternehmen, die sich auf Energiespartechnologien spezialisieren, bieten sich dabei enorme Chancen. Auch die neuen Bundesländer sind wegen ihrer geographischen Lage idealer Standort für eine moderne und zukunftsträchtige Energiepolitik.

Sie können eine wichtige Pilotfunktion bei der Umgestaltung des desolaten Energiemarktes in Osteuropa übernehmen, weil dort die erzielbaren Einspargewinne am größten sind. Bei dieser Konzeption ergeben sich mindestens zweihundertmal soviel Arbeitsplätze als die marode Atomwirtschaft je bieten kann. Schon jetzt brachte die Installation von Windenergie nur an der deutschen Nordseeküste soviel Arbeitsplätze wie bei allen am Netz befindlichen deutschen Atomkraftwerken zusammen Personen fest angestellt sind. Diese Arbeitsplätze dürfen, auch im Interesse eines raschen Aufschwungs den Menschen nicht länger vorenthalten werden.

CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK) - BUNDESVERBAND - CDU/CSU - Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie, Bundesgeschäftsstelle, Postanschrift: Postfach 42 17 13 D - 55072 Mainz, E-Mail Adresse: CDAK-Mainz@gmx.de

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Emanzipation Humanum, Version 3. 04, Kritik, Anregungen zu Form und Inhalt, Dialog sowie unveränderter Nachdruck bei Quellenangabe und Belegexemplar erwünscht. Übersetzung in andere Sprachen erwünscht. Kürzungen und Änderungen nach Absprache möglich.

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