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Während die US-Doktrin der "Nationalen Sicherheit" seit Jahrzehnten die Welt verunsichert, schickt sich deren Nachfolgedoktrin vom "Krieg gegen den Terror" jetzt an, jeglichen jemals errungenen sozialen Fortschritt zu zerstören. Der US Neototalitarismus bedroht die Freiheit und den Frieden.

US-Justizminister John Ashcroft ließ kurz nach Amtsantritt der Statue der Justitia in seinem Ministerium einen Brokatumhang verpassen, da er sich von deren nackten Brüsten irritiert fühlte.

Am 5.2. 03 wurde anläßlich der Pressekonferenz von Chef-Waffeninspektor Hans Blix und US-Außenminister Colin Powell im Vorraum zum Sitzungssaal des UN-Sicherheitsrats der Weltöffentlichkeit der Blick auf Picassos bildhaften Aufschrei gegen Krieg verhängt. Offensichtlich ist das schlechte Gewissen der Akteure auf der Bühne der Kriegsvorbereitungen präsent genug, um ihnen ihre eigene Widersprüchlichkeit und Verlogenheit deutlich werden zu lassen.

Die Symbolik beider Verhüllungen spricht für sich. Wie lange noch können wir es uns erlauben, die Welt von Psychopathen regieren zu lassen?

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Aufruf zu kritischem Widerstand, denn:

Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei,
daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.

Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit
oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete
oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

CHARTA der VEREINTEN NATIONEN, Artikel 2, Absatz 3 und 4

Aufruf an Militärs, Polizeikräfte und andere Staatsdiener:

Sie sind in erster Linie dem Grundgesetz verpflichtet! Überall dort, wo Ihr Dienstherr, die Landesregierung oder die Bundesrepublik Deutschland, Verfassungsrecht und Menschlichkeit mit Füßen tritt, sind Sie zu Zivilcourage aufgerufen!

Solidarisieren Sie sich mit den kritischen Bewegungen der Zivilgesellschaft!

Es geht um die Zukunft auch Ihrer Kinder und Enkel!

Michel Chossudovsky fordert Friedensbewegte und Globalisierungskritiker dazu auf, alles zu unternehmen was dazu beitragen kann, der US- wie der angelsächsischen Administration ihre Legitimation zu entziehen. Auf Deutschland als Vorsitz im Weltsicherheitsrat komme eine entscheidende historische Bedeutung zu, sagte der bekannte kanadische Wirtschaftswissenschaftler am 3.2. 2003 auf einer Veranstaltung in München, Colin Powell müsse dort mit Fragen konfrontiert werden, die die Verbindungen von ihm selbst und anderen 'seniors of the Bush-Administration' zu Mahmud Ahmed, dem damals führenden General des pakistanischen Geheimdienstes ISI, klären sollen. Denn dieser General habe nicht nur gerade in den Tagen um den 11.9 2001 in Washington zu entsprechenden Gesprächen geweilt, von ihm sei auch eine Überweisung von 100000US$ an Mohammad Atta getätigt worden. Während also krampfhaft versucht würde, Saddam Hussein Verbindungen zur Al Quaida nachzuweisen, lägen die Verbindungen der US-Administration zu derselben Terrorgruppe unhinterfragt offen auf dem Tisch!

Es sei Aufgabe der Medien, sich dieser Zusammenhänge jetzt endlich anzunehmen! Es sei unser aller Aufgabe, auf Medien wie PolitikerInnen entsprechenden Druck auszuüben!

Diejenigen Medien, denen ihr Gesichtsverlust nicht völlig egal ist, sollten auch den Widerspruch aufdecken, der sich dadurch ergibt, dass einerseits behauptet wird, die führenden Köpfe des Terrors seien 'unauffindbar', die Suche nach ihnen gestalte sich wie jene Suche nach der 'Nadel im Heuhaufen'. Dies sei eine klare Propaganda-Lüge, denn erstens gibt es viele Dokumente, die belegen, dass trotz Fahndung und offensichtlicher Zugriffsmöglichkeit nicht zugegriffen wurde - ja sogar die Flucht ermöglich wurde, wie im Fall der Talibanflucht nach Pakistan. Zweitens sind sämtliche Funktelefone genau zu orten. Die Gesuchten sollen gar nicht gefunden werden, denn das läge nicht im Sinne von deren Spießgesellen in den westlichen Geheimdiensten.

"Die Kampagne gegen den internationalen Terrorismus stellt einen Eroberungskrieg mit vernichtenden Konsequenzen für die Zukunft der Menschheit dar. Dieser von den USA und Großbritannien geführte Kreuzzug verstößt gegen das Völkerrecht und stellt eine »flagrante Verletzung des Wortlauts der Charta der Vereinten Nationen dar. Tatsächlich ist er nicht nur illegal, sondern kriminell. Er erfüllt den Tatbestand dessen, was bei den Nürnberger Prozessen als schwerstes Verbrechen galt: Verschwörung gegen den Weltfrieden.«*"

Zitat: Michel Chossudovsky, Global brutal, Der entfesselte Welthandel, die Armut, der Krieg, S. 413, Zweitausendeins, 2002 - *Michael Mandel, »This War Is Illegal and Immoral. It Will Not Prevent Terrorism«, Science Peace Teach-In, 9. December 2001, Centre for Research on Globalization [http://www.globalresearch.ca/articles/MAN112A.html]
siehe auch Aufruf (pdf-format)

 

DIE "SICHERHEIT", DIE IHR MEINT, IST DIE EIGENTLICHE GEFAHR -

DER "FRIEDEN", DEN IHR WOLLT, IST EIN PERMANENTER KRIEG

Verkehrte Welt: Während die Spießgesellen des Terrors aus Gründen menschenverachtender Machterweiterung zum Krieg gegen den größtenteils selbstinszenierten Terror rüsten und die Medien die Unwahrheiten der Kriegstreiber gebetsmühlenartig verbreiten, taktieren unsere Politiker zwischen Vasallentreue gegenüber den Mächtigen der Welt und Beschwichtigen der Öffentlichkeit. Dabei verstoßen sie ganz offensichtlich gegen die Charta der Vereinten Nationen und ihren grundgesetzlich verankerten Auftrag der Friedenssicherung.

Diejenigen, die jetzt sagen, die Bundesregierung sei doch für den Frieden und gegen Krieg, blenden einen Teil der Wirklichkeit aus:

das tatsächliche Verhalten der Bundesregierung, Bereitstellen von Bundeswehrsoldaten in AWACS Überwachungs- und Zielfindungsflugzeugen, in Kuwait und unzähligen anderen Orten der Welt und auch die Logistikbereitstellung für den US-Aufmarsch im Nahen Osten durch Überflugrechte deutschen Hoheitsgebiets, durch Nutzungsrechte deutscher Flughäfen oder der Deutschen Bahn, steht im klaren Widerspruch zum Grundgesetz.

Verteidigungspolitische Richtlinien, die von einem "Sichern" deutscher Interessen im Ausland sprechen, haben mit einem Willen zu Frieden und Sicherheit wenig gemein; im Gegenteil: sie bedrohen die Lebensinteressen anderer Völker. Eine friedvolle Politik setzt auf Konfliktverhinderung und Konfliktlösung, setzt ausschließlich auf Allianzen des Friedens und ächtet den Krieg. Eine solche Politik versteht sich als praktizierte Sittlichkeit. Eine solche Politik schafft Sicherheit, sie schafft Perspektiven für alle, die bislang unbeachtet blieben.

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen."

Art. 26 GG "Verbot des Angriffskriegs", Absatz 1

Aufruf zum Verweigern des Kriegsdienstes im Falle des Angriffkriegs (2.03, Erstunterzeichner Tobias Pflüger, Konstantin Wecker, u.a.m.)
weitere UnterzeichnerInnen bitte email mit Wohnort an
klaus.schramm@bund.net - Liste wird alle paar Stunden aktualisiert

Aufruf an alle SoldatInnen der Bundeswehr (11. 01)

Call upon UN and VATICAN
Give peace a chance!


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Der Geruch des Krieges

von Uri Avnery

In diesem Krieg geht es nicht um Terrorismus.

In diesem Krieg geht es nicht um Massenvernichtungswaffen.
In diesem Krieg geht es nicht um Demokratie im Irak.
In diesem Krieg geht es um etwas anderes.

Thema Terrorismus: Saddam Hussein ist ein grausamer Diktator, aber die Idee, er könnte mit Osama bin Laden in Verbindung stehen, ist lächerlich. Saddam führt die irakische Sektion von Al-Baath, einer ausgesprochen säkularen Partei. Bin Laden ist ein islamischer Fundamentalist, und Al-Kaida zielt auf die Zerstörung aller säkularen Regime im Nahen Osten. Der Beamte, der diese Lüge erfunden hat, ist entweder ein Ignorant oder ein Zyniker, der glaubt, er kann die gesamte Menschheit wenigstens eine Zeit lang zum Narren halten. Thema Massenvernichtungswaffen: Die USA unterstützten Saddam, als er tödliches Giftgas gegen die Iraner einsetzte (und deren kurdische Verbündete im Irak). Damals waren die USA daran interessiert, dass die Iraner gestoppt wurden. Heute gibt es chemische und biologische Waffen in den meisten Ländern dieser Region, dazu gehören Ägypten, Syrien und Israel, und eines davon besitzt Atomwaffen. Thema Demokratie: Die interessiert die Amerikaner einen Dreck. Einige ihrer besten Freunde in der islamischen Welt sind Diktatoren &endash; ein paar von ihnen grausamer als Saddam, ein paar weniger grausam. Ganz nach dem alten amerikanischen Sprichwort: „Er ist ein Hurensohn, aber er ist unser Hurensohn."

Also, worum geht es bei diesem Krieg?

Um Öl.

Ein starker Ölgeruch liegt in der Luft. Wer ihn nicht wahrnimmt, kann nicht verstehen was passiert. Aber wenn man erfasst hat, worum sich hier alles dreht, erscheint das zynische und heuchlerische Vorgehen von Bush & Co. total logisch. Dies also sind die amerikanischen Kriegsziele: - Aneignung der gewaltigen Ölreserven des Irak, die zu den größten der Erde zählen

- Die amerikanische Kontrolle der nahe gelegenen Ölvorräte im Kaspischen Meer sichern
- Die indirekte amerikanische Kontrolle über das Öl der Golfstaaten wie Saudi-Arabien, Kuwait und Iran verstärken

Die Macht über den Großteil der Ölreserven des Planeten wird die Amerikaner letzten Endes von den Launen des Ölmarktes befreien. Ihre Hand, und zwar ausschließlich ihre Hand, wird am Ölhahn drehen. Die Amerikaner allein werden weltweit den Ölpreis festlegen. Wenn sie die Preise steigen lassen möchten, werden sie steigen. Wenn die Amerikaner wollen, dass sie fallen, werden sie fallen. Mit einer einzigen Handbewegung werden sie den Volkswirtschaften Deutschlands, Frankreichs und Japans einen vernichtenden Schlag versetzen können. Kein Land der Erde wird sich gegen Amerika stellen können. Kein Wunder, dass Deutschland und Frankreich diesen Krieg ablehnen. Er ist gegen sie gerichtet.

Daraus folgt, dass die Amerikaner nicht in den Irak einrücken, dort die Demokratie einführen und wieder gehen. Diese Vorstellung ist lächerlich. Die USA erobern den Irak, um dort zu bleiben, Jahre und Jahrzehnte lang. Ihre physische Präsenz in der arabischen und muslimischen Welt wird eine neue geopolitische Realität schaffen. Natürlich ist das nicht das erste Mal, dass ein großes Imperium seine Militärmacht benutzt, um seine wirtschaftliche Vorherrschaft voranzutreiben. Die Geschichte ist voller Beispiele dafür. Tatsächlich könnte man sagen, dass die gesamte Geschichte ein Beispiel dafür ist. Aber es hat noch nie eine Supermacht wie die USA gegeben, die ihre gewaltige Militärmaschinerie einsetzt, um für Generationen ihre Herrschaft über die Weltwirtschaft zu sichern. Von diesem Standpunkt aus wird der kommende Krieg gegen den Irak - ein „kleiner" Krieg, militärisch betrachtet &endash; historische Bedeutung haben.

Sicher wird Bush versuchen, eine Regierung mit irakischem Personal einusetzen, um die amerikanische Besetzung zu bemänteln und ihr eine gewisse Legitimierung zu verleihen. Eine Unzahl Freiwilliger steht schon bereit, um als Quislinge zu dienen.

Bush könnte aber auch einen neuen Saddam Hussein bevorzugen, einen neuen Diktator.

Aber Krieg ist Krieg. Ein Krieg beginnt in der Regel mit einem gut zurechtgelegten Plan. Doch auch der „beste" Plan, hinter dem die mächtigste Militärmacht steht, kann schief gehen. Die arabischen Massen könnten sich gegen ihre von Amerika unterstützten, korrupten, desinteressierten Regierungen erheben. Die Türken könnten ein Massaker im Nord-Irak verüben, um die Kurden ein für alle Mal niederzuschlagen und niemand kann wissen, wohin das führt. Die heiligen Stätten der Schiiten im Süden des Irak, nahe der Grenze zum Iran, könnten ein Problem werden. Wie wird sich das alles auf Israel auswirken? Oder, um das alte Sprichwort zu verwenden: „Ist es gut für die Juden?" Die Beziehungen zwischen Bush und Sharon sind fast symbiotisch. Die massive Präsenz der USA in unserer Region stärkt aus Sharons Sicht Israel und wird es ihm ermöglichen, seine verborgenen Pläne auszuführen. Doch, wie man auf hebräisch sagt, „steckt im dicken Schwanz des Schafes ein Dorn". Die dauerhafte Besetzung des Irak wird die USA in eine Art „arabische" Macht verwandeln, mit einem vitalen Interesse an Stabilität und Ruhe in der Region. Sie werden mit allen Mitteln versuchen, Chaos in den arabischen Staaten zu verhindern &endash; vor, während und nach dem Krieg. Sharon und seine Generäle dagegen sind an so viel Chaos wie möglich interessiert, um Millionen Palästinenser auf die andere Seite des Jordans zu „verlegen". Es gibt also einen klaren Interessenkonflikt zwischen Bush und Sharon. Sharon ist extremistisch, aber vorsichtig. Er weiß, dass er Bush keinesfalls verärgern darf. Er wird behutsam vorgehen. Er hat sehr viel Geduld und ist sehr, sehr stur. Er wird versuchen, von Bush die Erlaubnis zu bekommen, Palästinenser abzuschieben (zumindest einige), Arafat zu ermorden („Wenn Saddam, warum nicht Arafat?") und das palästinensische Volk niederzuschlagen. Bush dagegen will, dass Israel sich sehr ruhig verhält. Möglicherweise wird er die israelische Bedrohung dafür einsetzen, um auch die Araber ruhig zu stellen. Er wird den arabischen Führern drohen, die große Angst vor einem Aufstand ihrer Bevölkerung haben. Wenn die arabischen Staatschefs nicht für Ruhe sorgen, könnte er Sharon von der Leine lassen.

Ist all das gut für Israel? Bezogen auf unsere Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit lautet die Antwort: Nein. Wir treten ein in ein Zeitalter des Abenteurertums, mit dem Abenteurer Nr. 1 an der Spitze unseres Staates. Die Erde wird beben in unserer Region und niemand kann die Gefahren vorhersehen, die auf uns zukommen. Nur eines ist sicher: Der Frieden wird dadurch nicht kommen. Ich gehöre nicht zu denen, die gelassen über Krieg sprechen können. Ich habe den Krieg gesehen, ich kenne sein Gesicht. Ich sehe die Tausenden, die getötet, die Zehntausenden, die verwundet und verkrüppelt werden, die Hunderttausenden, die zu Flüchtlingen werden, die zerstörten Familien und das Meer von Leid und Tränen. Ich schließe mich den Millionen weltweit an, die NEIN sagen.

Übersetzung von Robert Levin aus „Gush Shalom International release" Feb 9, 2003
www.gush-shalom.org
Gush Shalom, POB 3322, Tel-Aviv 61033, Israel


Eine deutsche Beteiligung am Krieg gegen Irak ist rechtswidrig

Copyright © Frankfurter Rundschau 13.2. 2003 - http://www.fr-aktuell.de/startseite/startseite/?cnt=126669 - (pdf-format)

Das Völkerrecht und die Verfassung sprechen gegen einen Waffengang am Golf
Offener Brief Freiburger Juristen an die Bundesregierung und das Parlament

Eine Gruppe Freiburger Juristen, unter ihnen Kai Ambos und Jörg Arnold vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht sowie die Rechtsanwälte Konstantin Thun und Udo Kauß, haben sich mit einem offenen Brief an den Bundeskanzler und den Bundestagspräsidenten gewandt. Darin zeigen sie die rechtlichen Konsequenzen einer deutschen Beteiligung an einem Krieg gegen Irak auf und fordern die Ausschöpfung aller friedlichen Maßnahmen. Unterzeichnet wurde die Erklärung schon nach einem Tag von mehr als 50 Rechtsanwälten, Richtern und Rechtswissenschaftlern.

 

Die US-Regierung hat unterschiedliche Begründungsversuche für einen Krieg gegen Irak geliefert. Im Kern geht es dabei um einen Angriffskrieg, dessen Bezeichnung als "Präventivkrieg" nichts an seiner Völkerrechtswidrigkeit ändert. Jeder Angriffskrieg verstößt gegen das Gewaltverbot des Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta. Eine Gewaltanwendung zur Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta kommt nur in Betracht, wenn es um die Abwehr eines gegenwärtigen oder zumindest unmittelbar bevorstehenden militärischen Angriffs geht. Es muss die konkrete Gefahr eines Angriffs gegeben sein. Eine Rechtfertigung auf Grund Kapitel VII der UN-Charta würde die vorherige Feststellung des UN-Sicherheitsrats voraussetzen, dass Irak den Weltfrieden durch Produktion von Massenvernichtungswaffen bedroht und friedliche Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen. Eine UN-Sicherheitsratsresolution, die, ohne eine solche Feststellung zu treffen bzw. ohne von der Ultima-ratio-Funktion militärischer Maßnahmen auszugehen, die Anwendung militärischer Gewalt gegen Irak zulassen würde, verstieße ihrerseits gegen die UN- Charta und wäre damit völkerrechtswidrig (Art. 39 i.V.m. Art. 41, 42 UN-Charta). Was eine deutsche Beteiligung an einem Krieg gegen Irak angeht, sind drei Möglichkeiten zu unterscheiden.

1. Möglichkeit: Beteiligung an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA

Eine aktive Beteiligung Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Angriff gegen Irak verstieße nicht nur gegen Art. 26 Grundgesetz (GG), sondern würde auch eine Strafbarkeit der Verantwortlichen wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs (§ 80 StGB) nach sich ziehen. Die Bundesrepublik hat sich zuletzt, u. a. gegenüber den USA, in Art. 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages erneut zum Verbot des Angriffskriegs bekannt, indem erklärt wurde, "von deutschem Boden (werde) nur Frieden ausgehen".

Was eine Beteiligung eines Angriffskrieges im Rahmen der Nato betrifft, etwa die Gewährung von Überflugrechten, so besitzt die Bundesrepublik seit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag (Art. 7 Abs. 2) wieder die volle Souveränität und damit auch die volle Hoheitsgewalt über den deutschen Luftraum. Die sich aus Art. 57 Abs. 1 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut von 1994 ergebenden genehmigungsfreien Bewegungsrechte für Nato-Truppen zur Erfüllung von Nato-Aufgaben überschreiten verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen: Im Falle eines völkerrechtswidrigen - auch gegen Wortlaut und Zweck des Nato-Vertrages verstoßenden - Krieges ist die Bundesrepublik nicht nur berechtigt, sondern verfassungsrechtlich sogar verpflichtet, den USA und ihren Verbündeten die Nutzung des deutschen Luftraumes zu untersagen.

Auch die weitere Möglichkeit des Einsatzes in Deutschland stationierter US-amerikanischer Soldaten, der Nutzung von Kommandoeinrichtungen oder die Verlegung von in Deutschland gelagertem Kriegsmaterial an den Persischen Golf überschreitet rechtliche Grenzen: Nach Art. II des Nato-Truppenstatuts sind die in einem Mitgliedsland stationierten Truppen verpflichtet, das Recht des Aufenthaltsstaates zu achten und sich jeder "mit dem Geist dieses Abkommens nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten". Die maßgebliche Rechtsordnung des Aufenthaltsstaates Bundesrepublik Deutschland bildet dabei das GG und insbesondere das darin verankerte Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Art. 26 GG verbietet daher nicht nur den Organen der Bundesrepublik, sondern auch den in Deutschland stationierten Nato-Truppen die Teilnahme an einem völkerrechtswidrigen Krieg. Die Bundesregierung ist daher schon nach deutschem Verfassungsrecht verpflichtet, eine Einbeziehung der in Deutschland stationierten Nato-Truppen in einen solchen Krieg zu verhindern.

Das Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges bezieht sich auch auf weitere Unterstützungshandlungen, wie die Bereitstellung von Patriot-Abwehrraketen und Awacs-Aufklärungsflugzeugen, jedenfalls sofern sie sich als Beihilfe zu einem Angriffskrieg erweisen. Das Bundesverfassungsgericht hat erst jüngst ausgeschlossen, dass sich die Bundesrepublik in ein gegenseitiges kollektives System militärischer Sicherheit einordnen darf, welches nicht der Wahrung des Friedens dient oder sogar Angriffskriege vorbereitet (BVerfGE 104, 151 ff., 212 f.).

2. Möglichkeit: Beteiligung an einem vom UN-Sicherheitsrat mandatierten, aber gleichwohl völkerrechtswidrigen Krieg

Auch ein vom UN-Sicherheitsrat mandatierter und damit formell wirksamer, aber materiell völkerrechtswidriger Militäreinsatz überschreitet die aufgezeigten rechtlichen Grenzen: Vor der Ermächtigung zur Gewaltanwendung gemäß Art. 42 UN-Charta muss der Sicherheitsrat eine Friedensgefährdung im Sinne von Art. 39 UN- Charta feststellen. Obwohl die Anforderungen insoweit in jüngerer Zeit zunehmend verringert wurden, so besitzt der Sicherheitsrat doch nach Art. 24 UN-Charta eine rechtlich gebundene Feststellungskompetenz; ökonomisch motivierte Militärschläge oder gar Vergeltungsakte sind danach unzulässig. In jedem Fall ändert eine (materielle) Kompetenzüberschreitung des Sicherheitsrates weder das geltende Recht der UN-Charta noch entfällt dadurch das Verbot eines Angriffskrieges gemäß Art. 26 GG. Der Bundesrepublik wäre es daher nicht nur untersagt, sich an einem solchen Krieg zu beteiligen, sie wäre als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat auch dazu verpflichtet, einem durch politischen Druck herbeigeführten UN-Mandat die Stimme zu verweigern.

3. Möglichkeit: Beteiligung an einem völkerrechtmäßigen Krieg

Sollte der Sicherheitsrat schwere Verstöße Iraks gegen Resolution 1441 (2002) feststellen und darin eine Friedensgefährdung im Sinne von Art. 39 UN-Charta sehen, ist er befugt, die Staatengemeinschaft zur Anwendung militärischer Maßnahmen zu ermächtigen. Eine solche, auch materiellrechtlich wirksame Gewaltanwendung stellt jedenfalls keinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg dar, dessen Unterstützung oder Duldung der Bundesrepublik nach Art. 26 GG untersagt wäre.

Eine andere Frage ist, ob die Bundesrepublik in einem solchen Fall zur Unterstützung verpflichtet ist. Die UN-Charta sieht die Heranziehung regionaler Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen ausdrücklich vor (Art. 53 Abs. 1). Ob die Nato als klassisches Verteidigungsbündnis darunter fällt, ist umstritten. Eindeutig ist jedoch, dass die Nato-Bündnispflichten - aus Art. 3 des Nato-Vertrages, dem Truppenstatut mit Zusatzabkommen und den bilateralen Beistands-Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA von 1955 und 1982 - auf den ureigenen Zweck der Nato, die kollektive Selbstverteidigung, zugeschnitten sind. Die Erweiterung der Nato-Aufgaben auf Maßnahmen der Friedenssicherung und Konfliktbewältigung durch einen erweiterten Sicherheitsbegriff - auf Grund des neuen strategischen Konzepts vom April 1999 - können den Vertragszweck und die vertraglichen Pflichten der Mitgliedsstaaten nicht ändern, denn dabei handelt es sich nur um - gleichsam "untervertragliches" - soft law, das den Nato-Vertrag nicht inhaltlich abändert (BVerfGE 104, 151 ff., 199 ff.). Dies gilt erst recht für die neue US-amerikanische Doktrin der "präventiven Verteidigung", die bisher nur eine unilaterale Regierungserklärung darstellt, aus der sich keinesfalls multilaterale Beistandspflichten ergeben können. Somit bestehen auch im Falle eines völkerrechtmäßigen Einsatzes der Nato zur Durchführung militärischer Maßnahmen gemäß Art. 42 UN-Charta keine Mitwirkungs- oder Duldungspflichten der Bundesrepublik. Insbesondere behält sie kraft ihrer völkerrechtlichen Souveränität die Möglichkeit, militärischen Bewegungen von Nato-Verbänden im deutschen Luftraum nach Art. 57 Abs. 1 des Zusatzabkommens zum Truppenstatut die Genehmigung zu untersagen. "Freundschaftliche Pflichten" bestehen aus völkerrechtlicher Sicht nicht. Auch die Beistandsklauseln der UN-Charta (Art. 49) fordern keine militärische Beteiligung Deutschlands an einem vom Sicherheitsrat erklärten Krieg.

Im Ergebnis begründet somit selbst ein rechtmäßiges Mandat des UN- Sicherheitsrates keine völkerrechtliche Pflicht der Bundesrepublik zur Beteiligung an einem Krieg gegen Irak. Unabhängig von der politischen Beurteilung des Geschehens ist damit die Ablehnung einer Kriegsbeteiligung unter allen denkbaren Möglichkeiten rechtlich zulässig, bei einem völkerrechtswidrigen Krieg sogar geboten. Die Bundesregierung und der Bundestag werden aufgefordert, gemäß der UN-Charta alle gewaltfreien Maßnahmen zu entwickeln und zu unterstützen, die der Wahrung des Friedens dienen.


Der Friedensforscher Prof. Johan Galtung äußerte sich zu einem Boykott von USA-Produkten

„In den meisten Staaten protestiert die Zivilgesellschaft gegen die Kriegführung und die Ausbeutung durch die USA. Überall wird über einen Boykott von USA-Produkten gesprochen, der an erfolgreichen Aktionen gegen das Apartheid-Regime in Südafrika, gegen Shell in der Nordsee und gegen die französischen Atomwaffentests in Polynesien anknüpft. Das auslösende Moment wäre eine Irak-Invasion. Der Boykott würde Großbritannien und andere teilnehmende Staaten einschließen, ebenso Israel, sollte es einen „Transfer" der Palästinenser beginnen.

Der Boykott sollte durch wirtschaftlichen Druck versuchen, das Verhalten der USA-Unternehmen zu verändern und sie gegen die Kriegführung und die Missachtung internationaler Verträge aufzubringen. Der Boykott würde Konsumgüter, von Filmen, Coca-Cola und McDonald´s bis zu Autos, Kapitalgüter aller Art und Finanzgüter wie Dollars (nutzt Euros, Yen und andere), Wertpapiere und Aktien einschließen. Die durchschnittliche Profitrate von USA-Unternehmen liegt bei sechs Prozent, so dass selbst eine zurückhaltende Beteiligung einen großen Effekt hätte. Selbst ein dreiprozentiger Absatzrückgang wird die Manager in einen Konflikt zwischen der Loyalität zu Washingtons Geofaschismus und ihrem eigenen Profit bringen.

Der Boykott sollte durch gandhische Gewaltfreiheit geprägt sein. Die Aufgabe ist es, den militärischen und wirtschaftlichen Zugriff der USA auf die Welt zu reduzieren und auszuschalten, nicht US-amerikanische Kinder zu töten. Ein Nothilfeprogramm für diejenigen, die in den USA leiden, sollte erwogen werden."

Prof. Johan Galtung, Friedensforscher (in: Neues Deutschland, 8. Februar 2003)

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Emanzipation Humanum, Version 02. 2003 , Kritik, Anregungen zu Form und Inhalt, Dialog sowie unveränderter Nachdruck bei Quellenangabe und Belegexemplar erwünscht. Übersetzung in andere Sprachen erwünscht. Kürzungen und Änderungen nach Absprache möglich.

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