Während
die US-Doktrin der "Nationalen Sicherheit" seit Jahrzehnten
die Welt verunsichert, schickt sich deren Nachfolgedoktrin
vom "Krieg gegen den Terror" jetzt an, jeglichen jemals
errungenen sozialen Fortschritt zu zerstören. Der US
Neototalitarismus bedroht die Freiheit und den
Frieden.
|
US-Justizminister
John Ashcroft ließ kurz nach Amtsantritt der
Statue der Justitia in seinem Ministerium einen
Brokatumhang verpassen, da er sich von deren
nackten Brüsten irritiert
fühlte.
Am
5.2. 03 wurde anläßlich der
Pressekonferenz von Chef-Waffeninspektor Hans Blix
und US-Außenminister Colin Powell im Vorraum
zum Sitzungssaal des UN-Sicherheitsrats der
Weltöffentlichkeit der Blick auf Picassos
bildhaften Aufschrei gegen Krieg verhängt.
Offensichtlich ist das schlechte Gewissen der
Akteure auf der Bühne der Kriegsvorbereitungen
präsent genug, um ihnen ihre eigene
Widersprüchlichkeit und Verlogenheit deutlich
werden zu lassen.
Die
Symbolik beider Verhüllungen spricht für
sich. Wie lange noch können wir es uns
erlauben, die Welt von Psychopathen regieren zu
lassen?
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(pdf.format)
Aufruf
zu kritischem Widerstand, denn:
Alle
Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten
durch friedliche Mittel so bei,
daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit
und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
Alle
Mitglieder unterlassen in ihren internationalen
Beziehungen jede gegen die territoriale
Unversehrtheit
oder die politische Unabhängigkeit eines Staates
gerichtete
oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen
unvereinbare Androhung oder Anwendung von
Gewalt.
CHARTA
der VEREINTEN NATIONEN, Artikel 2, Absatz 3 und 4
Aufruf
an Militärs, Polizeikräfte und andere
Staatsdiener:
Sie
sind in erster Linie dem Grundgesetz verpflichtet!
Überall dort, wo Ihr Dienstherr, die Landesregierung
oder die Bundesrepublik Deutschland, Verfassungsrecht und
Menschlichkeit mit Füßen tritt, sind Sie zu
Zivilcourage aufgerufen!
Solidarisieren
Sie sich mit den kritischen Bewegungen der
Zivilgesellschaft!
Es
geht um die Zukunft auch Ihrer Kinder und Enkel!
Michel
Chossudovsky fordert Friedensbewegte und
Globalisierungskritiker dazu auf, alles zu unternehmen was
dazu beitragen kann, der US- wie der angelsächsischen
Administration ihre Legitimation zu entziehen. Auf
Deutschland als Vorsitz im Weltsicherheitsrat komme eine
entscheidende historische Bedeutung zu, sagte der bekannte
kanadische Wirtschaftswissenschaftler am 3.2. 2003 auf einer
Veranstaltung in München, Colin Powell müsse dort
mit Fragen konfrontiert werden, die die Verbindungen von ihm
selbst und anderen 'seniors of the Bush-Administration' zu
Mahmud Ahmed, dem damals führenden General des
pakistanischen Geheimdienstes ISI, klären sollen. Denn
dieser General habe nicht nur gerade in den Tagen um den
11.9 2001 in Washington zu entsprechenden Gesprächen
geweilt, von ihm sei auch eine Überweisung von
100000US$ an Mohammad Atta getätigt worden.
Während also krampfhaft versucht würde, Saddam
Hussein Verbindungen zur Al Quaida nachzuweisen, lägen
die Verbindungen der US-Administration zu derselben
Terrorgruppe unhinterfragt offen auf dem Tisch!
Es
sei Aufgabe der Medien, sich dieser Zusammenhänge jetzt
endlich anzunehmen! Es sei unser aller Aufgabe, auf Medien
wie PolitikerInnen entsprechenden Druck
auszuüben!
Diejenigen
Medien, denen ihr Gesichtsverlust nicht völlig egal
ist, sollten auch den Widerspruch aufdecken, der sich
dadurch ergibt, dass einerseits behauptet wird, die
führenden Köpfe des Terrors seien 'unauffindbar',
die Suche nach ihnen gestalte sich wie jene Suche nach der
'Nadel im Heuhaufen'. Dies sei eine klare
Propaganda-Lüge, denn erstens gibt es viele Dokumente,
die belegen, dass trotz Fahndung und offensichtlicher
Zugriffsmöglichkeit nicht zugegriffen wurde - ja sogar
die Flucht ermöglich wurde, wie im Fall der
Talibanflucht nach Pakistan. Zweitens sind sämtliche
Funktelefone genau zu orten. Die Gesuchten sollen gar nicht
gefunden werden, denn das läge nicht im Sinne von deren
Spießgesellen in den westlichen
Geheimdiensten.
|
"Die
Kampagne gegen den internationalen Terrorismus
stellt einen Eroberungskrieg mit vernichtenden
Konsequenzen für die Zukunft der Menschheit
dar. Dieser von den USA und Großbritannien
geführte Kreuzzug verstößt gegen
das Völkerrecht und stellt eine
»flagrante Verletzung des Wortlauts der Charta
der Vereinten Nationen dar. Tatsächlich ist er
nicht nur illegal, sondern kriminell. Er
erfüllt den Tatbestand dessen, was bei den
Nürnberger Prozessen als schwerstes Verbrechen
galt: Verschwörung gegen den
Weltfrieden.«*"
Zitat:
Michel Chossudovsky, Global brutal, Der entfesselte
Welthandel, die Armut, der Krieg, S. 413,
Zweitausendeins, 2002 - *Michael Mandel, »This
War Is Illegal and Immoral. It Will Not Prevent
Terrorism«, Science Peace Teach-In, 9.
December 2001, Centre for Research on Globalization
[http://www.globalresearch.ca/articles/MAN112A.html]
siehe
auch Aufruf
(pdf-format)
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DIE
"SICHERHEIT", DIE IHR MEINT, IST DIE EIGENTLICHE GEFAHR
-
DER
"FRIEDEN", DEN IHR WOLLT, IST EIN PERMANENTER
KRIEG
Verkehrte
Welt: Während die Spießgesellen des Terrors
aus Gründen menschenverachtender Machterweiterung zum
Krieg gegen den größtenteils selbstinszenierten
Terror rüsten und die Medien die Unwahrheiten der
Kriegstreiber gebetsmühlenartig verbreiten, taktieren
unsere Politiker zwischen Vasallentreue gegenüber den
Mächtigen der Welt und Beschwichtigen der
Öffentlichkeit. Dabei verstoßen sie ganz
offensichtlich gegen die Charta der Vereinten Nationen und
ihren grundgesetzlich verankerten Auftrag der
Friedenssicherung.
Diejenigen,
die jetzt sagen, die Bundesregierung sei doch
für den Frieden und gegen Krieg, blenden einen
Teil der Wirklichkeit aus:
das
tatsächliche Verhalten der Bundesregierung,
Bereitstellen von Bundeswehrsoldaten in AWACS
Überwachungs- und Zielfindungsflugzeugen, in
Kuwait und unzähligen anderen Orten der Welt
und auch die Logistikbereitstellung für den
US-Aufmarsch im Nahen Osten durch
Überflugrechte deutschen Hoheitsgebiets, durch
Nutzungsrechte deutscher Flughäfen oder der
Deutschen Bahn, steht im klaren Widerspruch zum
Grundgesetz.
|
|
Verteidigungspolitische
Richtlinien, die von einem "Sichern" deutscher Interessen im
Ausland sprechen, haben mit einem Willen zu Frieden und
Sicherheit wenig gemein; im Gegenteil: sie bedrohen die
Lebensinteressen anderer Völker. Eine friedvolle
Politik setzt auf Konfliktverhinderung und
Konfliktlösung, setzt ausschließlich auf
Allianzen des Friedens und ächtet den Krieg. Eine
solche Politik versteht sich als praktizierte Sittlichkeit.
Eine solche Politik schafft Sicherheit, sie schafft
Perspektiven für alle, die bislang unbeachtet
blieben.
"Handlungen,
die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen."
Art.
26 GG "Verbot des Angriffskriegs", Absatz 1
Aufruf
zum Verweigern
des Kriegsdienstes
im Falle des
Angriffkriegs
(2.03,
Erstunterzeichner Tobias Pflüger, Konstantin Wecker,
u.a.m.)
weitere UnterzeichnerInnen bitte email mit Wohnort an
klaus.schramm@bund.net
-
Liste wird alle paar Stunden aktualisiert
Aufruf
an alle SoldatInnen der
Bundeswehr
(11.
01)
Call
upon
UN and VATICAN
Give
peace a chance!
(pdf.format)
Der
Geruch des Krieges
von
Uri Avnery
In
diesem Krieg geht es nicht um Terrorismus.
In
diesem Krieg geht es nicht um
Massenvernichtungswaffen.
In
diesem Krieg geht es nicht um Demokratie im
Irak.
In
diesem Krieg geht es um etwas anderes.
Thema
Terrorismus: Saddam Hussein ist ein grausamer Diktator,
aber die Idee, er könnte mit Osama bin Laden in
Verbindung stehen, ist lächerlich. Saddam führt
die irakische Sektion von Al-Baath, einer ausgesprochen
säkularen Partei. Bin Laden ist ein islamischer
Fundamentalist, und Al-Kaida zielt auf die Zerstörung
aller säkularen Regime im Nahen Osten. Der Beamte, der
diese Lüge erfunden hat, ist entweder ein Ignorant oder
ein Zyniker, der glaubt, er kann die gesamte Menschheit
wenigstens eine Zeit lang zum Narren halten. Thema
Massenvernichtungswaffen: Die USA unterstützten Saddam,
als er tödliches Giftgas gegen die Iraner einsetzte
(und deren kurdische Verbündete im Irak). Damals waren
die USA daran interessiert, dass die Iraner gestoppt wurden.
Heute gibt es chemische und biologische Waffen in den
meisten Ländern dieser Region, dazu gehören
Ägypten, Syrien und Israel, und eines davon besitzt
Atomwaffen. Thema Demokratie: Die interessiert die
Amerikaner einen Dreck. Einige ihrer besten Freunde in der
islamischen Welt sind Diktatoren &endash; ein paar von ihnen
grausamer als Saddam, ein paar weniger grausam. Ganz nach
dem alten amerikanischen Sprichwort: Er ist ein
Hurensohn, aber er ist unser Hurensohn."
Also,
worum geht es bei diesem Krieg?
Um
Öl.
Ein
starker Ölgeruch liegt in der Luft. Wer ihn nicht
wahrnimmt, kann nicht verstehen was passiert. Aber wenn man
erfasst hat, worum sich hier alles dreht, erscheint das
zynische und heuchlerische Vorgehen von Bush & Co. total
logisch. Dies also sind die amerikanischen Kriegsziele: -
Aneignung der gewaltigen Ölreserven des Irak, die zu
den größten der Erde zählen
-
Die amerikanische Kontrolle der nahe gelegenen
Ölvorräte im Kaspischen Meer sichern
- Die indirekte amerikanische Kontrolle über das
Öl der Golfstaaten wie Saudi-Arabien, Kuwait und
Iran verstärken
Die
Macht über den Großteil der Ölreserven des
Planeten wird die Amerikaner letzten Endes von den Launen
des Ölmarktes befreien. Ihre Hand, und zwar
ausschließlich ihre Hand, wird am Ölhahn drehen.
Die Amerikaner allein werden weltweit den Ölpreis
festlegen. Wenn sie die Preise steigen lassen möchten,
werden sie steigen. Wenn die Amerikaner wollen, dass sie
fallen, werden sie fallen. Mit einer einzigen Handbewegung
werden sie den Volkswirtschaften Deutschlands, Frankreichs
und Japans einen vernichtenden Schlag versetzen können.
Kein Land der Erde wird sich gegen Amerika stellen
können. Kein Wunder, dass Deutschland und Frankreich
diesen Krieg ablehnen. Er ist gegen sie
gerichtet.
Daraus
folgt, dass die Amerikaner nicht in den Irak einrücken,
dort die Demokratie einführen und wieder gehen. Diese
Vorstellung ist lächerlich. Die USA erobern den Irak,
um dort zu bleiben, Jahre und Jahrzehnte lang. Ihre
physische Präsenz in der arabischen und muslimischen
Welt wird eine neue geopolitische Realität schaffen.
Natürlich ist das nicht das erste Mal, dass ein
großes Imperium seine Militärmacht benutzt, um
seine wirtschaftliche Vorherrschaft voranzutreiben. Die
Geschichte ist voller Beispiele dafür. Tatsächlich
könnte man sagen, dass die gesamte Geschichte ein
Beispiel dafür ist. Aber es hat noch nie eine
Supermacht wie die USA gegeben, die ihre gewaltige
Militärmaschinerie einsetzt, um für Generationen
ihre Herrschaft über die Weltwirtschaft zu sichern. Von
diesem Standpunkt aus wird der kommende Krieg gegen den Irak
- ein kleiner" Krieg, militärisch betrachtet
&endash; historische Bedeutung haben.
Sicher
wird Bush versuchen, eine Regierung mit irakischem Personal
einusetzen, um die amerikanische Besetzung zu bemänteln
und ihr eine gewisse Legitimierung zu verleihen. Eine Unzahl
Freiwilliger steht schon bereit, um als Quislinge zu
dienen.
Bush
könnte aber auch einen neuen Saddam Hussein bevorzugen,
einen neuen Diktator.
Aber
Krieg ist Krieg. Ein Krieg beginnt in der Regel mit einem
gut zurechtgelegten Plan. Doch auch der beste" Plan,
hinter dem die mächtigste Militärmacht steht, kann
schief gehen. Die arabischen Massen könnten sich gegen
ihre von Amerika unterstützten, korrupten,
desinteressierten Regierungen erheben. Die Türken
könnten ein Massaker im Nord-Irak verüben, um die
Kurden ein für alle Mal niederzuschlagen und niemand
kann wissen, wohin das führt. Die heiligen Stätten
der Schiiten im Süden des Irak, nahe der Grenze zum
Iran, könnten ein Problem werden. Wie wird sich das
alles auf Israel auswirken? Oder, um das alte Sprichwort zu
verwenden: Ist es gut für die Juden?" Die
Beziehungen zwischen Bush und Sharon sind fast symbiotisch.
Die massive Präsenz der USA in unserer Region
stärkt aus Sharons Sicht Israel und wird es ihm
ermöglichen, seine verborgenen Pläne
auszuführen. Doch, wie man auf hebräisch sagt,
steckt im dicken Schwanz des Schafes ein Dorn". Die
dauerhafte Besetzung des Irak wird die USA in eine Art
arabische" Macht verwandeln, mit einem vitalen
Interesse an Stabilität und Ruhe in der Region. Sie
werden mit allen Mitteln versuchen, Chaos in den arabischen
Staaten zu verhindern &endash; vor, während und nach
dem Krieg. Sharon und seine Generäle dagegen sind an so
viel Chaos wie möglich interessiert, um Millionen
Palästinenser auf die andere Seite des Jordans zu
verlegen". Es gibt also einen klaren
Interessenkonflikt zwischen Bush und Sharon. Sharon ist
extremistisch, aber vorsichtig. Er weiß, dass er Bush
keinesfalls verärgern darf. Er wird behutsam vorgehen.
Er hat sehr viel Geduld und ist sehr, sehr stur. Er wird
versuchen, von Bush die Erlaubnis zu bekommen,
Palästinenser abzuschieben (zumindest einige), Arafat
zu ermorden (Wenn Saddam, warum nicht Arafat?") und
das palästinensische Volk niederzuschlagen. Bush
dagegen will, dass Israel sich sehr ruhig verhält.
Möglicherweise wird er die israelische Bedrohung
dafür einsetzen, um auch die Araber ruhig zu stellen.
Er wird den arabischen Führern drohen, die große
Angst vor einem Aufstand ihrer Bevölkerung haben. Wenn
die arabischen Staatschefs nicht für Ruhe sorgen,
könnte er Sharon von der Leine lassen.
Ist
all das gut für Israel? Bezogen auf unsere Wirtschaft,
Gesellschaft und Sicherheit lautet die Antwort: Nein. Wir
treten ein in ein Zeitalter des Abenteurertums, mit dem
Abenteurer Nr. 1 an der Spitze unseres Staates. Die Erde
wird beben in unserer Region und niemand kann die Gefahren
vorhersehen, die auf uns zukommen. Nur eines ist sicher: Der
Frieden wird dadurch nicht kommen. Ich gehöre nicht zu
denen, die gelassen über Krieg sprechen können.
Ich habe den Krieg gesehen, ich kenne sein Gesicht. Ich sehe
die Tausenden, die getötet, die Zehntausenden, die
verwundet und verkrüppelt werden, die Hunderttausenden,
die zu Flüchtlingen werden, die zerstörten
Familien und das Meer von Leid und Tränen. Ich
schließe mich den Millionen weltweit an, die NEIN
sagen.
Übersetzung
von Robert Levin aus Gush Shalom International
release" Feb 9, 2003
www.gush-shalom.org
Gush
Shalom, POB 3322, Tel-Aviv 61033, Israel
Eine
deutsche Beteiligung am Krieg gegen Irak ist
rechtswidrig
Copyright
© Frankfurter Rundschau 13.2. 2003 -
http://www.fr-aktuell.de/startseite/startseite/?cnt=126669
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Das
Völkerrecht und die Verfassung sprechen gegen einen
Waffengang am Golf
Offener Brief Freiburger Juristen an die Bundesregierung und
das Parlament
|
Eine
Gruppe Freiburger Juristen, unter ihnen Kai
Ambos und Jörg Arnold vom
Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Strafrecht sowie die
Rechtsanwälte Konstantin Thun und
Udo Kauß, haben sich mit einem offenen
Brief an den Bundeskanzler und den
Bundestagspräsidenten gewandt. Darin zeigen
sie die rechtlichen Konsequenzen einer deutschen
Beteiligung an einem Krieg gegen Irak auf und
fordern die Ausschöpfung aller friedlichen
Maßnahmen. Unterzeichnet wurde die
Erklärung schon nach einem Tag von mehr als 50
Rechtsanwälten, Richtern und
Rechtswissenschaftlern.
Die
US-Regierung hat unterschiedliche
Begründungsversuche für einen Krieg gegen
Irak geliefert. Im Kern geht es dabei um einen
Angriffskrieg, dessen Bezeichnung als
"Präventivkrieg" nichts an seiner
Völkerrechtswidrigkeit ändert. Jeder
Angriffskrieg verstößt gegen das
Gewaltverbot des Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta. Eine
Gewaltanwendung zur Selbstverteidigung
gemäß Art. 51 UN-Charta kommt nur in
Betracht, wenn es um die Abwehr eines
gegenwärtigen oder zumindest unmittelbar
bevorstehenden militärischen Angriffs geht. Es
muss die konkrete Gefahr eines Angriffs gegeben
sein. Eine Rechtfertigung auf Grund Kapitel VII der
UN-Charta würde die vorherige Feststellung des
UN-Sicherheitsrats voraussetzen, dass Irak den
Weltfrieden durch Produktion von
Massenvernichtungswaffen bedroht und friedliche
Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr nicht
ausreichen. Eine UN-Sicherheitsratsresolution, die,
ohne eine solche Feststellung zu treffen bzw. ohne
von der Ultima-ratio-Funktion militärischer
Maßnahmen auszugehen, die Anwendung
militärischer Gewalt gegen Irak zulassen
würde, verstieße ihrerseits gegen die
UN- Charta und wäre damit
völkerrechtswidrig (Art. 39 i.V.m. Art. 41, 42
UN-Charta). Was eine deutsche Beteiligung an einem
Krieg gegen Irak angeht, sind drei
Möglichkeiten zu unterscheiden.
|
1.
Möglichkeit: Beteiligung an einem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA
Eine
aktive Beteiligung Deutschlands an einem
völkerrechtswidrigen Angriff gegen Irak verstieße
nicht nur gegen Art. 26 Grundgesetz (GG), sondern würde
auch eine Strafbarkeit der Verantwortlichen wegen
Vorbereitung eines Angriffskriegs (§ 80 StGB) nach sich
ziehen. Die Bundesrepublik hat sich zuletzt, u. a.
gegenüber den USA, in Art. 2 des
Zwei-plus-Vier-Vertrages erneut zum Verbot des
Angriffskriegs bekannt, indem erklärt wurde, "von
deutschem Boden (werde) nur Frieden ausgehen".
Was
eine Beteiligung eines Angriffskrieges im Rahmen der Nato
betrifft, etwa die Gewährung von Überflugrechten,
so besitzt die Bundesrepublik seit dem
Zwei-plus-Vier-Vertrag (Art. 7 Abs. 2) wieder die volle
Souveränität und damit auch die volle
Hoheitsgewalt über den deutschen Luftraum. Die sich aus
Art. 57 Abs. 1 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut
von 1994 ergebenden genehmigungsfreien Bewegungsrechte
für Nato-Truppen zur Erfüllung von Nato-Aufgaben
überschreiten verfassungs- und völkerrechtliche
Grenzen: Im Falle eines völkerrechtswidrigen - auch
gegen Wortlaut und Zweck des Nato-Vertrages
verstoßenden - Krieges ist die Bundesrepublik nicht
nur berechtigt, sondern verfassungsrechtlich sogar
verpflichtet, den USA und ihren Verbündeten die Nutzung
des deutschen Luftraumes zu untersagen.
Auch
die weitere Möglichkeit des Einsatzes in Deutschland
stationierter US-amerikanischer Soldaten, der Nutzung von
Kommandoeinrichtungen oder die Verlegung von in Deutschland
gelagertem Kriegsmaterial an den Persischen Golf
überschreitet rechtliche Grenzen: Nach Art. II des
Nato-Truppenstatuts sind die in einem Mitgliedsland
stationierten Truppen verpflichtet, das Recht des
Aufenthaltsstaates zu achten und sich jeder "mit dem Geist
dieses Abkommens nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu
enthalten". Die maßgebliche Rechtsordnung des
Aufenthaltsstaates Bundesrepublik Deutschland bildet dabei
das GG und insbesondere das darin verankerte Verbot der
Vorbereitung eines Angriffskrieges. Art. 26 GG verbietet
daher nicht nur den Organen der Bundesrepublik, sondern auch
den in Deutschland stationierten Nato-Truppen die Teilnahme
an einem völkerrechtswidrigen Krieg. Die
Bundesregierung ist daher schon nach deutschem
Verfassungsrecht verpflichtet, eine Einbeziehung der in
Deutschland stationierten Nato-Truppen in einen solchen
Krieg zu verhindern.
Das
Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges bezieht sich
auch auf weitere Unterstützungshandlungen, wie die
Bereitstellung von Patriot-Abwehrraketen und
Awacs-Aufklärungsflugzeugen, jedenfalls sofern sie sich
als Beihilfe zu einem Angriffskrieg erweisen. Das
Bundesverfassungsgericht hat erst jüngst
ausgeschlossen, dass sich die Bundesrepublik in ein
gegenseitiges kollektives System militärischer
Sicherheit einordnen darf, welches nicht der Wahrung des
Friedens dient oder sogar Angriffskriege vorbereitet
(BVerfGE 104, 151 ff., 212 f.).
2.
Möglichkeit: Beteiligung an einem vom UN-Sicherheitsrat
mandatierten, aber gleichwohl völkerrechtswidrigen
Krieg
Auch
ein vom UN-Sicherheitsrat mandatierter und damit formell
wirksamer, aber materiell völkerrechtswidriger
Militäreinsatz überschreitet die aufgezeigten
rechtlichen Grenzen: Vor der Ermächtigung zur
Gewaltanwendung gemäß Art. 42 UN-Charta muss der
Sicherheitsrat eine Friedensgefährdung im Sinne von
Art. 39 UN- Charta feststellen. Obwohl die Anforderungen
insoweit in jüngerer Zeit zunehmend verringert wurden,
so besitzt der Sicherheitsrat doch nach Art. 24 UN-Charta
eine rechtlich gebundene Feststellungskompetenz;
ökonomisch motivierte Militärschläge oder gar
Vergeltungsakte sind danach unzulässig. In jedem Fall
ändert eine (materielle) Kompetenzüberschreitung
des Sicherheitsrates weder das geltende Recht der UN-Charta
noch entfällt dadurch das Verbot eines Angriffskrieges
gemäß Art. 26 GG. Der Bundesrepublik wäre es
daher nicht nur untersagt, sich an einem solchen Krieg zu
beteiligen, sie wäre als nichtständiges Mitglied
im Sicherheitsrat auch dazu verpflichtet, einem durch
politischen Druck herbeigeführten UN-Mandat die Stimme
zu verweigern.
3.
Möglichkeit: Beteiligung an einem
völkerrechtmäßigen Krieg
Sollte
der Sicherheitsrat schwere Verstöße Iraks gegen
Resolution 1441 (2002) feststellen und darin eine
Friedensgefährdung im Sinne von Art. 39 UN-Charta
sehen, ist er befugt, die Staatengemeinschaft zur Anwendung
militärischer Maßnahmen zu ermächtigen. Eine
solche, auch materiellrechtlich wirksame Gewaltanwendung
stellt jedenfalls keinen völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg dar, dessen Unterstützung oder Duldung
der Bundesrepublik nach Art. 26 GG untersagt wäre.
Eine
andere Frage ist, ob die Bundesrepublik in einem solchen
Fall zur Unterstützung verpflichtet ist. Die UN-Charta
sieht die Heranziehung regionaler Abmachungen oder
Einrichtungen zur Durchführung von
Zwangsmaßnahmen ausdrücklich vor (Art. 53 Abs.
1). Ob die Nato als klassisches Verteidigungsbündnis
darunter fällt, ist umstritten. Eindeutig ist jedoch,
dass die Nato-Bündnispflichten - aus Art. 3 des
Nato-Vertrages, dem Truppenstatut mit Zusatzabkommen und den
bilateralen Beistands-Übereinkommen zwischen der
Bundesrepublik und den USA von 1955 und 1982 - auf den
ureigenen Zweck der Nato, die kollektive Selbstverteidigung,
zugeschnitten sind. Die Erweiterung der Nato-Aufgaben auf
Maßnahmen der Friedenssicherung und
Konfliktbewältigung durch einen erweiterten
Sicherheitsbegriff - auf Grund des neuen strategischen
Konzepts vom April 1999 - können den Vertragszweck und
die vertraglichen Pflichten der Mitgliedsstaaten nicht
ändern, denn dabei handelt es sich nur um - gleichsam
"untervertragliches" - soft law, das den Nato-Vertrag nicht
inhaltlich abändert (BVerfGE 104, 151 ff., 199 ff.).
Dies gilt erst recht für die neue US-amerikanische
Doktrin der "präventiven Verteidigung", die bisher nur
eine unilaterale Regierungserklärung darstellt, aus der
sich keinesfalls multilaterale Beistandspflichten ergeben
können. Somit bestehen auch im Falle eines
völkerrechtmäßigen Einsatzes der Nato zur
Durchführung militärischer Maßnahmen
gemäß Art. 42 UN-Charta keine Mitwirkungs- oder
Duldungspflichten der Bundesrepublik. Insbesondere
behält sie kraft ihrer völkerrechtlichen
Souveränität die Möglichkeit,
militärischen Bewegungen von Nato-Verbänden im
deutschen Luftraum nach Art. 57 Abs. 1 des Zusatzabkommens
zum Truppenstatut die Genehmigung zu untersagen.
"Freundschaftliche Pflichten" bestehen aus
völkerrechtlicher Sicht nicht. Auch die
Beistandsklauseln der UN-Charta (Art. 49) fordern keine
militärische Beteiligung Deutschlands an einem vom
Sicherheitsrat erklärten Krieg.
Im
Ergebnis begründet somit selbst ein
rechtmäßiges Mandat des UN- Sicherheitsrates
keine völkerrechtliche Pflicht der Bundesrepublik zur
Beteiligung an einem Krieg gegen Irak. Unabhängig von
der politischen Beurteilung des Geschehens ist damit die
Ablehnung einer Kriegsbeteiligung unter allen denkbaren
Möglichkeiten rechtlich zulässig, bei einem
völkerrechtswidrigen Krieg sogar geboten. Die
Bundesregierung und der Bundestag werden aufgefordert,
gemäß der UN-Charta alle gewaltfreien
Maßnahmen zu entwickeln und zu unterstützen, die
der Wahrung des Friedens dienen.
Der Friedensforscher Prof. Johan Galtung
äußerte sich zu einem Boykott von
USA-Produkten
In
den meisten Staaten protestiert die Zivilgesellschaft gegen
die Kriegführung und die Ausbeutung durch die USA.
Überall wird über einen Boykott von USA-Produkten
gesprochen, der an erfolgreichen Aktionen gegen das
Apartheid-Regime in Südafrika, gegen Shell in der
Nordsee und gegen die französischen Atomwaffentests in
Polynesien anknüpft. Das auslösende Moment
wäre eine Irak-Invasion. Der Boykott würde
Großbritannien und andere teilnehmende Staaten
einschließen, ebenso Israel, sollte es einen
Transfer" der Palästinenser beginnen.
Der
Boykott sollte durch wirtschaftlichen Druck versuchen, das
Verhalten der USA-Unternehmen zu verändern und sie
gegen die Kriegführung und die Missachtung
internationaler Verträge aufzubringen. Der Boykott
würde Konsumgüter, von Filmen, Coca-Cola und
McDonald´s bis zu Autos, Kapitalgüter aller Art
und Finanzgüter wie Dollars (nutzt Euros, Yen und
andere), Wertpapiere und Aktien einschließen. Die
durchschnittliche Profitrate von USA-Unternehmen liegt bei
sechs Prozent, so dass selbst eine zurückhaltende
Beteiligung einen großen Effekt hätte. Selbst ein
dreiprozentiger Absatzrückgang wird die Manager in
einen Konflikt zwischen der Loyalität zu Washingtons
Geofaschismus und ihrem eigenen Profit bringen.
Der
Boykott sollte durch gandhische Gewaltfreiheit geprägt
sein. Die Aufgabe ist es, den militärischen und
wirtschaftlichen Zugriff der USA auf die Welt zu reduzieren
und auszuschalten, nicht US-amerikanische Kinder zu
töten. Ein Nothilfeprogramm für diejenigen, die in
den USA leiden, sollte erwogen werden."
Prof.
Johan Galtung, Friedensforscher (in: Neues Deutschland, 8.
Februar 2003)
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Emanzipation
Humanum,
Version 02. 2003 , Kritik, Anregungen zu Form und Inhalt,
Dialog sowie unveränderter Nachdruck bei Quellenangabe
und Belegexemplar erwünscht. Übersetzung in andere
Sprachen erwünscht. Kürzungen und Änderungen
nach Absprache möglich.
http://emanzipationhumanum.de/deutsch/wider3.html
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